sacredheart
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Der Begriff 'alleinerziehend'
26.02.2018 um 10:56Nebenbei möchte ich noch ein paar Vorschläge machen, wie auch Gerichte dazu beitragen könnten, zu deeskalieren, anstatt aus Gründen des Ablaufs dauernd selbst Kerosin ins Feuer zu schütten.
1. Warum werden auch jüngere Kinder im Gerichtssaal befragt? Hier wird Loyalitätskonflikt gebündelt. Was sollen sie denn sagen? Ein echter Kindeswille kann auf diese Art nicht ermittelt werden. Dazu bedarf es mindestens einer Begutachtung, die nicht einfach durch ein 10min Gespräch in dieser einschüchternden Atmosphäre erfolgen kann. Und wenn Richter schon mit Kindern sprechen wollen: Warum nicht in einer dem Kind angenehmeren Umgebung?
2. Warum wird das Cochemer Modell nicht bundesweit angewandt? Es setzt auf komplette Deeskalation und zwingt zum Dialog der Eltern, von dem Kinder in jedem Fall profitieren.
3. Warum wird dann noch zB bei einer Scheidung, die Überzahlung einer Vorauszahlung von Gerichtskosten dem anderen zugerechnet, so dass man dann noch mit einem Kostenfestsetzungsantrag wieder in einen Konflikt gerät? Außer Bequemlichkeit des 'Hohen Gerichts' kann es da keine Rechtfertigung geben.
Getrennte Eltern sind oft intensiven Ängsten ausgesetzt. Das betrifft Mütter und Väter gleichermaßen, auch wenn Väter immer noch systematisch herausgedrängt werden. Das muss doch von Gerichten nicht noch angeheizt werden.
Oder doch? Na ja, für Anwälte ist das ein bequemes System zur Wertschöpfung. Das wäre das Cochemer Modell eher nicht. Für Eltern dient das bisherige Verfahren vor allem der Dekapitalisierung. Kindeswohldienlich sind solche Verfahren, in der Form, wie sie durchgeführt werden, nicht, auch wenn sonst gerne die Keule des Kindeswohls geschwungen wird. Es dient der Berufsgruppe Anwalt, sonst niemandem. Wie hoch war noch mal der Anteil der Juristen im Bundestag? Mag es da einen Zusammenhang geben? Ich könnte kotzen.
1. Warum werden auch jüngere Kinder im Gerichtssaal befragt? Hier wird Loyalitätskonflikt gebündelt. Was sollen sie denn sagen? Ein echter Kindeswille kann auf diese Art nicht ermittelt werden. Dazu bedarf es mindestens einer Begutachtung, die nicht einfach durch ein 10min Gespräch in dieser einschüchternden Atmosphäre erfolgen kann. Und wenn Richter schon mit Kindern sprechen wollen: Warum nicht in einer dem Kind angenehmeren Umgebung?
2. Warum wird das Cochemer Modell nicht bundesweit angewandt? Es setzt auf komplette Deeskalation und zwingt zum Dialog der Eltern, von dem Kinder in jedem Fall profitieren.
3. Warum wird dann noch zB bei einer Scheidung, die Überzahlung einer Vorauszahlung von Gerichtskosten dem anderen zugerechnet, so dass man dann noch mit einem Kostenfestsetzungsantrag wieder in einen Konflikt gerät? Außer Bequemlichkeit des 'Hohen Gerichts' kann es da keine Rechtfertigung geben.
Getrennte Eltern sind oft intensiven Ängsten ausgesetzt. Das betrifft Mütter und Väter gleichermaßen, auch wenn Väter immer noch systematisch herausgedrängt werden. Das muss doch von Gerichten nicht noch angeheizt werden.
Oder doch? Na ja, für Anwälte ist das ein bequemes System zur Wertschöpfung. Das wäre das Cochemer Modell eher nicht. Für Eltern dient das bisherige Verfahren vor allem der Dekapitalisierung. Kindeswohldienlich sind solche Verfahren, in der Form, wie sie durchgeführt werden, nicht, auch wenn sonst gerne die Keule des Kindeswohls geschwungen wird. Es dient der Berufsgruppe Anwalt, sonst niemandem. Wie hoch war noch mal der Anteil der Juristen im Bundestag? Mag es da einen Zusammenhang geben? Ich könnte kotzen.