Wölfe in Deutschland. Wie seht ihr es, Gefahr oder nicht?
30.09.2021 um 16:52Krautwurm schrieb:Ich dachte, du hättest mitgelesen..wenn das für dich eine "Grauzone" ist. Bitte das nächste mal dazu sagen ...
Krautwurm schrieb:Ich dachte, du hättest mitgelesen..wenn das für dich eine "Grauzone" ist. Bitte das nächste mal dazu sagen ...
Pestsau schrieb:Zusammenhänge zu verstehenDoch gerne möchte ich dich verstehen.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.Quelle: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/verletztes-wildtier-gefunden/
Krautwurm schrieb:wenn du Ärger bekommen kannst, weil du Waidgerecht ein Tier erlegst,Der Revierinhaber (Ausnahme Sachsen) darf einen Wolf nicht eigenmächtig von seinen Leiden erlösen. Er braucht die Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde (nach § 45 Abs. 7 BNatSchG). Oder im Zuge einer polizeirechtlichen Inanspruchnahme als Notstandspflichtiger.
Bishamon schrieb:Der Revierinhaber (Ausnahme Sachsen) darf einen Wolf nicht eigenmächtig von seinen Leiden erlösen. Er braucht die Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde (nach § 45 Abs. 7 BNatSchG). Oder im Zuge einer polizeirechtlichen Inanspruchnahme als NotstandspflichtigerEr muss das verletze Tier solange leiden lassen bis alle nötigen Personen vor Ort sind.
Pestsau schrieb:Das kann auch bedeuten, das ein verletztes Tier zum Tierarzt gebracht wird und dort behandelt wirdNicht!
Pestsau schrieb:. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen
Pestsau schrieb:allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegenDa steht aber nichts von streng geschützten Tieren, wie der Wolf.
Krautwurm schrieb:NichtDoch natürlich!
Krautwurm schrieb:Woher weißt du, dass er wieder vollständig gesund ist.Das weiß aber der Tierarzt.
Woher weißt du, dass er wieder in der Natur zurecht kommt?
Krautwurm schrieb:Da steht aber nichts von streng geschützten Tieren, wie der Wolf.Dies dürfte weitere Fragen beantworten:
Für den Umgang mit verletzten, kranken oder in anderer Art beeinträchtigten oder hilflosen Wölfen sind die Oberen Naturschutzbehörden (SGD Nord und SGD Süd) zuständig.Quelle:
Die regional zuständige SGD informiert das MUEEF und zieht einen Tierarzt hinzu. Der Tierarzt entscheidet, ob das Tier – ggf. nach ambulanter Behandlung – in freier Wildbahn belassen werden kann oder ob eine vorübergehende stationäre Behandlung des Tieres in einer geeigneten Auffangstation mit anschließender Freilassung erforderlich bzw. möglich ist.
Krautwurm schrieb:Das entspricht nicht Paragraf 1 Tierschutz Gesetz.kommt hier nicht zur Anwendung.
Bishamon schrieb:kommt hier nicht zur AnwendungWieso nicht? Ein (verletztes) Tier fällt unter das Tierschutz Gesetz....
Pestsau schrieb:Das weiß aber der TierarztIch kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, dass irgendein niedergelassener legaler Arzt ein geschütztes Tier, hier Wolf!!!! Im beim topic zu bleiben behandelt.
Krautwurm schrieb:Wieso nicht?Lex specialis derogat legi generali: Das speziellere Gesetz hebelt das allgemeinere aus. Für den Wolf gibt es spezielle Regeln.
Bishamon schrieb:Für den Wolf gibt es spezielle Regeln.hoffentlich hat man es nicht versäumt, ihn zu informieren...
Krautwurm schrieb:en, in Besitz oder Gewahrsam zu habenOder zu nehmen.