Hat wirklich jemand damit gerechnet, das so etwas nicht passiert? Das ist der Grund, warum es eine absolut verrückte Idee ist, Wolfsrudel in einer Kulturlandschaft rumrennen zu lassen.
Was da hätte passieren können, wenn die Kinder von den scheuenden Pferden heruntergefallen wären und dem Wolfsrudel quasi vor die Füße- kann sich jeder selbst ausrechnen. Knurrend auf die Kinder zu- hervorragend. Würde ich echt ausrasten, wenn das meine Kinder gewesen wären.
Das Umweltministerium findet genau diese Situation wohl auch ziemlich unwitzig. Vergrämung mit Gummigeschossen, das sehe ich als reinen Aktionismus an. Als wenn das jemals geklappt hätte.
Allerdings ist dieser Fall ein Novum: wenn Kindern so etwas erneut in ähnlicher Form oder schlimmer passiert, dann war das Umweltministerium gewarnt - und kann sich dieser Verantwortung nicht mehr entziehen.
Panische Flucht: Kinder bei Ausritt von Wölfen verfolgt Ein Wolfsrudel verfolgte in der Südheide (Niedersachsen) am 10. Januar zwei Kinder auf ihren Ponys. Die zehn und zwölf Jahre alten Mädchen ritten nachmittags einen Waldweg entlang, als sich ihnen drei Wölfe aus dem Forst heraus näherten. Die 1,30 Meter großen Ponys scheuten und galoppierten davon. Die beiden Reiterinnen konnten sich im Sattel halten und schafften es, die in Panik versetzten Tiere durchzuparieren.
Die Schwestern glaubten, die Raubtiere hätten das Interesse verloren und stiegen ab, um die aufgebrachten Vierbeiner besser beruhigen zu können. Plötzlich tauchten die Wölfe wieder auf und näherten sich der Gruppe knurrend bis auf 15 Meter. Verängstigt riefen die Mädchen ihre Mutter per Handy um Hilfe. Erst als sich diese mit ihrem Auto näherte, zog sich das Rudel in den Wald zurück. „Meine Kinder lasse ich nicht mehr alleine ausreiten, das ist zu gefährlich. Was wäre denn passiert, wenn eines der Mädchen runtergefallen wäre?“, bemerkt die Frau gegenüber der Redaktion. Aus Angst vor Drohungen gegen ihre Familie möchte die dreifache Mutter anonym bleiben.
Wie eine Sprecherin der Redaktion weiter mitteilte, habe das Umweltministerium für den Umgang mit einer solchen Situation die Voraussetzung in der Wolfsverordnung geschaffen: Vergrämungsmaßnahmen seien hier zulässig. Das bedeutet, der Wolf könne durch Schmerzreize - wie zum Beispiel Gummigeschosse - vertrieben werden. Käme es trotz einer Vergrämung zu weiteren Nahbegegnungen, würde der Wolf zum Abschuss freigegeben.
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