Bishamon schrieb:gibt es in einigen Bundesländern ausschließlich für gewerbliche Pferdehalter , oder? @Dawn bist du eine Ausnahme, weil du ein "Privatpferd" hast?
Eher bin ich nicht die Ausnahme, da ich Einsteller bin, der Stall plus Weiden/Zäune usw gehört nicht mir. Und mit mir geht es hunderttausenden anderen Pferdebesitzern so. Das heißt, ich könnte viel auf den Stallbetreiber einreden, ob er die Zäune verbessert, steht auf einem anderen Blatt.
Außerdem gibt es eine Deckelung von 30.000.- /Jahr. Alles darüber hinaus wird nicht mehr ersetzt (auch keine Risse) = gleicher Fördertopf. Bei riesigen Weidegrößen sind die Kosten viel höher, bzw gar nicht mehr zu stemmen, geschweige denn erlaubt (Untere Landschaftsbehörde, Tierschutz, Artenschutz) Zum Beispiel reißt die empfohlene Litze auf 20 cm Höhe den Pferden bei der Flucht die Hufe ab, deswegen verboten. Nichts hält ein Pferd auf der Flucht.
Gewerbliche Betriebe sind seltener. Außerdem zählt der Bund Rinder und Pferde zum eigenen Herdenschutz, aufgrund ihrer Größe.
Das könnte mit kampferprobten Hengsten sogar funktionieren. Aber nur dann. Aber mehrere Hengste in Herdenhaltung gibt es nicht in Deutschland, sie würden sich auf den Weiden im Konkurrenzkampf töten. (Ausnahme Merfelder Bruch, riesiges Gebiet, Wildpferde)