Dawn schrieb:Wenn das so wäre und durch ForGen z.B. alte DNA nachgeprüft werden könnte (sofern überhaupt noch da), dann wäre das eine Katastrophe für die Umweltämter. Denn beim Nachweis "Wolf" bekommen die Geschädigten zumindest den Schlachtpreis erstattet.
Sehr oft kommt aber das Ergebnis "Hund". Wenn hier nachgeprüft würde und "Hybrid" rauskäme- tja, dann ständ die Wolfswelt Kopf. Wahrscheinlich müsste man nacherstatten.
Aber Hybriden existieren in der Wolfsrichtlinie nicht und müssen sofort geschossen werden, um die Arterhaltung zu gewährleisten.
Die Brisanz liegt klar auf der Hand- könnten Hybriden nachgewiesen werden, würde das Wolfsmanagement komplett unglaubwürdig.
Dreh und Angelpunkt sind die Wolfsreferenzdatenbanken...
Unterstreichung durch mich.
Die Wolfsdatenbanken könnten also verräterisch sein, im Hinblick auf Nachzahlungen.
Optimist schrieb:Wenn es jedoch tatsächlich so wäre, wie Dawn schrieb, dass es die Daten direkt verweigern würde (falls das stimmt), das ist dann wieder eine andere Geschichte
Tussinelda schrieb:das können sie doch gar nicht, weil sie nicht über die Daten verfügen können. Die "gehören" quasi den Bundesländern.
"Bundesländer"/Umweltamt usw... -> Und so schließt sich der Kreis.
Wenn - wie beim Unterstrichenem zu sehen - bei einem Hybriden (da schlecht feststellbar) im Zweifelsfalle dann anstatt Wolf, eher Hund raus kommt, braucht man nicht zahlen. Liegt im Interesse des Staates.
Tussinelda schrieb:und der Nachweis Wolf ist keine "Katastrophe"?...
Wie so keine Katastrophe?
Der Nachweis, es war ein Wolf (oder Hybrid) wäre finanziell eben
gerade eine Katastropfe ... wegen der Zahlungen an die Nutztierhalter.
Deshalb ist es also von Vorteil, dass bei einem Hybriden im Zweifelsfalle "Hund" rauskommt.
Das ist für mich das Bild aus den ganzen Aussagen hier - soweit diese stimmig sind.
Plausibel sind sie für mich, auch wenn sie - in Euren Augen - von Wolfsgegnern stammen.