Seltsames Verhalten eines Kollegen
15.05.2017 um 12:29@Signum-Mortis
ich finde auch das es sehr nahe liegt daß er das mit dem Handy war.
ich sehe da eine Steigerung - erst Pakete vor der Tür , zufällige Zusammentreffen/Sichtkontakte im Ort , dann Anwesenheit in Nachbars Garten.
dann hast du ihm zu verstehen gegeben er solle das lassen.
und nun wird sogar noch weiter in die Intimssphäre eingedrungen indem auf das Handy zugegriffen wird.Die nächste Steigerung wäre aus meiner Sicht in deinem Garten oder dein Wohnbereich.Daher fragte ich ob er Zugriff auf persönliche Dinge hat - wie z.B. den Wohnungsschlüssel.
Natürlich hoffe ich sehr das es nicht zu weiteren Belästigungen kommt !
dennoch schließe ich mich da @bimmelbommel an und würde mir ein Gedächtnisprotokoll anfertigen für den Fall das du weitere Schritte (Anzeige/Unterlassungserklärung) unternehmen musst.
@Sturmkrähe
aktuell fände ich es problematisch ihm strafbares Handeln auch nach zu weisen. Es gibt Pakete ohne Absender & andere Vorfälle vermutlich ohne Zeugen + einen Zugriff auf das Handy der sich vermutlich nicht nachweisen lässt.Dann gibt es noch eine Aussprache in der ihm untersagt wurde weiter zu belästigen , aber auch hierfür gibt es wohl keine Zeugen ?
ich meine daher bei einer Anzeige würde er vorgeladen und vielleicht reicht das auch um ihn von seinem Verhalten abzubringen , mehr würde ich mir davon alleine aber nicht erwarten.
daher denke ich man sollte zum jetzigen Zeitpunkt auch im Beisein eines Zeugen das unerwünschte Verhalten zur Sprache bringen und untersagen und man sollte Menschen in seiner Umgebung die etwas bezeugen könnten (Nachbarn/Freunde/Kollegen) mit einbeziehen und wenn die Situation auf der Arbeit nicht erträglich ist auch den Arbeitgeber.
Auch eine Unterlassungserklärung wäre wie ich finde ein guter Schritt - da diese ohne handfeste Beweise auskommt - man muss glaubhaft darlegen daß man belästigt wird und folgende Verstöße dagegen sind dann strafbar und können angezeigt werden.
ich finde auch das es sehr nahe liegt daß er das mit dem Handy war.
ich sehe da eine Steigerung - erst Pakete vor der Tür , zufällige Zusammentreffen/Sichtkontakte im Ort , dann Anwesenheit in Nachbars Garten.
dann hast du ihm zu verstehen gegeben er solle das lassen.
und nun wird sogar noch weiter in die Intimssphäre eingedrungen indem auf das Handy zugegriffen wird.Die nächste Steigerung wäre aus meiner Sicht in deinem Garten oder dein Wohnbereich.Daher fragte ich ob er Zugriff auf persönliche Dinge hat - wie z.B. den Wohnungsschlüssel.
Natürlich hoffe ich sehr das es nicht zu weiteren Belästigungen kommt !
dennoch schließe ich mich da @bimmelbommel an und würde mir ein Gedächtnisprotokoll anfertigen für den Fall das du weitere Schritte (Anzeige/Unterlassungserklärung) unternehmen musst.
@Sturmkrähe
aktuell fände ich es problematisch ihm strafbares Handeln auch nach zu weisen. Es gibt Pakete ohne Absender & andere Vorfälle vermutlich ohne Zeugen + einen Zugriff auf das Handy der sich vermutlich nicht nachweisen lässt.Dann gibt es noch eine Aussprache in der ihm untersagt wurde weiter zu belästigen , aber auch hierfür gibt es wohl keine Zeugen ?
ich meine daher bei einer Anzeige würde er vorgeladen und vielleicht reicht das auch um ihn von seinem Verhalten abzubringen , mehr würde ich mir davon alleine aber nicht erwarten.
daher denke ich man sollte zum jetzigen Zeitpunkt auch im Beisein eines Zeugen das unerwünschte Verhalten zur Sprache bringen und untersagen und man sollte Menschen in seiner Umgebung die etwas bezeugen könnten (Nachbarn/Freunde/Kollegen) mit einbeziehen und wenn die Situation auf der Arbeit nicht erträglich ist auch den Arbeitgeber.
Auch eine Unterlassungserklärung wäre wie ich finde ein guter Schritt - da diese ohne handfeste Beweise auskommt - man muss glaubhaft darlegen daß man belästigt wird und folgende Verstöße dagegen sind dann strafbar und können angezeigt werden.