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Der Fall Rainer W./Drachenlord

3.794 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Mobbing, Stalking ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 14:29
..
Zitat von soomasooma schrieb:Dass Fremde auf sein Grundstück latschen, Dreck, Müll und Beleidigungen über den Zaun werfen, ihn per Auto verfolgen ("Schnitzeljagd") und "stellen", soll Winklers "Eigen- und Fremdgefährdung" begründen? Schräg...
Er hat sich bei Provokation nicht unter Kontrolle. Provokation findet fortwährend statt = akute Fremdgefährdung. Von Eigengefährdung habe ich hier nirgends gelesen. Ist im Grunde auch egal. Ändert sich eh nichts. Ob wir hier diskutieren oder peng.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Das Gericht hat den Fall binnen eines Prozesstages vom Tisch haben wollen…
Tja. Vermutlich. Ich kann das auch nicht nachvollziehen.

LG Mina


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 14:57
Vielleicht bekommt der Drache wenigstens ein bisschen Ruhe weil jetzt ein Haufen Hater damit beschäftigt mit dem betrunkenen Hater vorm Gericht dasselbe zu machen mit dem Drachen. Ist schon eklig was da so alles abgeht.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 15:00
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:mit dem betrunkenen Hater vorm Gericht dasselbe zu machen mit dem Drachen
Das Maximilian Game soll wohl schon laufen .... Der ehemalige Arbeitgeber hat sich schon gemeldet das er seine Ruhe haben will.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 15:04
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Das Maximilian Game soll wohl schon laufen .... Der ehemalige Arbeitgeber hat sich schon gemeldet das er seine Ruhe haben will.
Es läuft schon und es ist auch schon fast alles geleakt was man so leaken kann, inkl. Familie. Ist richtig krank. Kann man da eigentlich irgendwas dagegen tun? Ist ja alles über Telegramgruppen usw.

Ps: Während der Arbeit zu wenig Beschäftigung zu haben ist defintiv nicht gut. :D


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 15:09
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Es läuft schon und es ist auch schon fast alles geleakt was man so leaken kann, inkl. Familie. Ist richtig krank. Kann man da eigentlich irgendwas dagegen tun? Ist ja alles über Telegramgruppen usw.
Schlimm.

Bevor ich irgendetwas altklug oder belehrend klingendes schreibe:

Du kannst Dir ja mal den Artikel ansehen:

https://www.zeit.de/hamburg/2021-06/cyber-mobbing-hass-anzeige-geht-raus-rechtsanwalt-kemal-su


Able_Archer.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 15:12
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Ist richtig krank
Allerdings :|
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Kann man da eigentlich irgendwas dagegen tun? Ist ja alles über Telegramgruppen usw.
Ich glaube nicht ..... Ich meine die Server stehen im super coolen Emirat Katar.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 16:03
Anbei ein Auszug einer fachlichen Beurteilung der hier bereits geäusserten Bedenken:
Nach Ansicht des Kölner Internetanwalts Christian Solmecke könnten die Konfrontationen trotzdem weitergehen. Die Reaktionen im Internet zeigten, dass das Urteil die Hater sogar noch mehr angestachelt habe. "Es sieht derzeit daher leider nicht danach aus, dass nun Ruhe einkehren wird." Seit seinem Wegzug reist der Youtuber mit seinem Auto umher und postet von unterwegs. Die Hater versuchen wiederum, seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Diese Verfolgungsjagd werde nicht aufhören, meinte Solmecke. Sollte die Hass-Community ihn ausfindig machen, gebe es nun nicht mehr sein Haus als Rückzugsort. "Die Frage, ob er es schafft, weniger Situationen ausgesetzt zu sein, die ihn aus der Fassung bringen, bleibt damit offen."
Quelle:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-drachenlord-bewaehrungsstrafe-revision-1.5553771


Able_Archer.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 17:22
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Er hat sich bei Provokation nicht unter Kontrolle. Provokation findet fortwährend statt = akute Fremdgefährdung.
Es wurde doch begründet:
Der Richter sei der Auffassung gewesen, dass die „Haider“ selbst zur Eskalation beigetragen haben. Der Verteidiger von Drachenlord argumentierte: „Die wussten, jetzt gibts Haue, das war dann eine Einwilligungshandlung.“ Der psychiatrische Gutachter Michael Wörthmüller diagnostizierte eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei Rainer Winkler – somit sei er besonders anfällig für die Provokation der Haider.
https://www.tz.de/leben/games/drachenlord-rainer-winkler-nuernberg-youtube-urteil-zeuge-alkohol-betrunken-bewaehrung-tn-91433261.html (Archiv-Version vom 24.03.2022)

Es wird also eine "einverständliche Fremdgefährdung" angenommen, richtig? Und bei Winkler eine "verminderte Schuldfähigkeit"?


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 17:47
..
Zitat von soomasooma schrieb:Es wird also eine "einverständliche Fremdgefährdung" angenommen
So etwas darf ein Gericht nicht annehmen, weil das eine Beihilfe zu weiteren Straftaten wäre. Ich weiß nicht, was da los ist, aber, soweit ich eruieren konnte, könnte man den Richter theoretisch zu belangen suchen, sollte es jetzt extrem eskalieren.

Es bräuchte natürlich einen sehr versierten, findigen Anwalt, der eine Rechtsbeugung glaubhaft machen kann.
Gerichte entscheiden nicht immer korrekt, das ist wohl allen klar. Wenn Richter oder Amtsträger das Recht vorsätzlich falsch anwenden und zugunsten oder zum Nachteil einer Partei entscheiden, nennt man das Rechtsbeugung.

Rechtsbeugung beschädigt unmittelbar das Vertrauen in den Staat. Gerade bewusst getroffene Fehlentscheidungen wiegen aus Sicht der Gesellschaft besonders schwer. Für die unmittelbar davon Betroffenen ist der Gedanke an das erlittene Unrecht gar unerträglich.

Dabei begegnet die spätere Verfolgung zusätzlichen Schwierigkeiten. Der Grund sind hohe Hürden bei der Annahme von Rechtsbeugung und der Umstand, dass die Justiz gerade im Falle richterlichen Fehlverhaltens über ihre eigenen Angehörigen richten muss.
Quelle: https://www.ksta.de/ratgeber/verbraucher/recht/rechtsbeugung-im-amt-wer-bestraft-richter--die-fehler-machen--1530500?cb=1648140156382&

Wenn der Drachenlord nun allerdings irgendwen wirklich schwerwiegend verletzt, könnte es durchaus eng werden; nicht nur für den Lord - auch für den Richter, der diese Gefahr BEWUSST in Kauf genommen hat. Das wäre dann besagte Rechtsbeugung.

LG Mina


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 17:54
@MarinaG.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:So etwas darf ein Gericht nicht annehmen, weil das eine Beihilfe zu weiteren Straftaten wäre.
Wo steht denn das?

Ich lese z.B. hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/fremdgefaehrdung
(...) Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) soll deshalb dann eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung vorliegen, wenn die Tatherrschaft bei dem vermeintlichen Opfer liegt. Liegt die Tatherrschaft jedoch bei dem Mitwirkenden, so sei eine einverständliche Fremdgefährdung zu bejahen (vgl. BGHSt 49, 166, 169.).



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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 17:58
..
Zitat von soomasooma schrieb:Wo steht denn das?

Ich lese z.B. hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/fremdgefaehrdung
(...) Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) soll deshalb dann eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung vorliegen, wenn die Tatherrschaft bei dem vermeintlichen Opfer liegt. Liegt die Tatherrschaft jedoch bei dem Mitwirkenden, so sei eine einverständliche Fremdgefährdung zu bejahen (vgl. BGHSt 49, 166, 169.).
Das gilt für das Urteil selber, also für die bisherigen Geschehnisse im Rückblick (und damit der Beurteilung derselben). Im Vorfeld weiterer, möglicher Straftaten und einer weiterhin bestehenden Fremdgefährdung, greift dies hingegen nicht und wäre eine bewusste Inkaufnahme zugunsten des Angeklagten, dessen psychische Steuerungsdefizite nachweislich bekannt sind. Urteile erfolgen aufgrund der Vergangenheit und sollen für die Zukunft regulierend wirken. Tun sie das bewusst nicht, handelt es sich ggf. um ein Fehlurteil; was dann zu klären wäre.

LG Mina


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 18:05
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Urteile erfolgen aufgrund der Vergangenheit und sollen für die Zukunft regulierend wirken.
Ist in diesem Fall das "Regulieren" nicht durch die Bewährungsauflagen erfüllt? Wurde hier zitiert:
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Die Bewährung ist mit einigen Auflagen und Weisungen verbunden. Erfüllt Winkler diese nicht, kann die Bewährung widerrufen werden. Er muss Kontakt aufnehmen zu einer Medienberatung oder einer Hilfsstelle wie "Hate Aid", außerdem muss er sich mithilfe eines Bewährungshelfers einen Therapeuten suchen, damit er Strategien entwickeln kann, um mit seiner vom Gutachter festgestellten Anpassungsstörung mit paranoiden Zügen umzugehen. Weiterhin muss er 2.500 Euro an eine Initiative von Eltern krebskranker Kinder zahlen.
Quelle:

https://www.t-online.de/region/nuernberg/news/id_91888768/-drachenlord-prozess-rainer-winkler-entkommt-haftstrafe.html



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24.03.2022 um 18:08
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Das ist auch so ein seltsamer Punkt, mAn @sooma ..
in der Vergangenheit hat der Lord sich dieser Art Auflagen entzogen. Eigentlich hätte auch das Berücksichtigung finden müssen und es hätte klar sein müssen, dass er, wo er nun andauernd unterwegs ist, noch schlechtere Voraussetzungen hat, diesen Auflagen zuverlässig nachzukommen. Wie gesagt, das Ganze ist voller Ungereimtheiten. Ich lese mich da noch weiter ein. Aber je mehr ich das tue, um so seltsamer erscheint mir das Ganze.

LG Mina


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24.03.2022 um 20:05
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Wir reden hier nicht über einen Terroristen oder Triebtäter ,sondern von einem Typen, der Leute angegriffen hat, die in sein Habitat eingedrungen sind. Vielleicht lässt man ihn in Ruhe und niemand kommt zu Schaden. Das wäre doch mal eine Erkenntnis oder nicht?
Reg dich ab, DL hat einen doch bemerkenswerten Post verfasst.Und wenn er es tatsächlich so meint, warum nicht eine zweite Chance geben?Er sieht ja scheinbar doch selbst ein, dass es alles nicht so ablief, wie es hätte laufen sollen.

Hier sein Statement:

https://www.youtube.com/post/UgkxSPDXTOhrs_2VT5FYZwhQNIfOZm2YihCL


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 20:12
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Hier sein Statement:
Ich sehe da keines.


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24.03.2022 um 20:15
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Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:arum nicht eine zweite Chance geben?Er sieht ja scheinbar doch selbst ein, dass es alles nicht so ablief, wie es hätte laufen sollen.
Weil die Psyche keinen Schalter hat, der sich einfach mal so umlegen lässt. Er agiert seit Jahren in festen Bahnen und hat diese verinnerlicht. Er kann nicht mal "eben so" aus seiner Haut. Zumal sich die Gegebenheiten ja nun eher noch verschärft haben. Er wird aktiv verfolgt und das ohne "auch nur halbwegs sicheren Rückzugsort".

LG Mina


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24.03.2022 um 20:34
Wenigstens schläft er gut oO


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24.03.2022 um 20:36
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Hier sein Statement:
Verschone mich mit diesem Stuss


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24.03.2022 um 20:52
Zitat von KFBKFB schrieb:es hätte aber passenderes gegeben
An was denkst Du da?
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Das sind keine "Kaveliersdelikte", wie jemanden mal eben in den Schwitzkasten zu nehmen
Hm, so ohne ist das aber nicht.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Gefahr für Leib und Seele.
Das ist kein offizieller Ausdruck.
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Ordnungsamt der Legislative zu.
Ordnungsämter gehören zur Exekutive.
Sie haben ja auch VollzugsbeamtInnen.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Er hat sich bei Provokation nicht unter Kontrolle.
Da müsste man viele in Gewahrsam nehmen...
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Haufen Hater damit beschäftigt mit dem betrunkenen Hater vorm Gericht dasselbe zu machen mit dem Drachen. Ist schon eklig was da so alles abgeht.
Klingt alles recht...asozial?
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Statement
Klingt so mal ganz gut.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

24.03.2022 um 20:55
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Hier sein Statement:
Zitat von nairobinairobi schrieb:Klingt so mal ganz gut.
Zitat von soomasooma schrieb:Ich sehe da keines.
Wärt Ihr denn so nett, es zu zitieren? Danke.


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