Pony2.4
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2014Unterstützerin
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Vymaanika schrieb:Wobei, mal abgesehen von seiner starken Paranoia, die behandlungsdürftig ist, ist in seinen neuen Videos wieder mehr Lebenswillen enthalten, irgendwie scheint im Oberstübchen doch noch jemand anwesend zu sein.Wenn er das mit der Therapie durchzieht, die Haider aussen vorlässt und Videos produziert, die man Content nennen kann, ist da vielleicht noch was zu retten.Ich meine, wir wissen, dass ist optimistisch gedacht, aber so "Drache läuft" und so sachen würden sogar nen Daumen nach oben bringen.......
Das hohe Medienaufkommen vor dem Gerichtsgebäude sorgt auch dafür, dass viele sogenannte „Haider“ oder Hater sich in Interviews äußern oder in Bewegtbildern festgehalten werden. Hier zeigt sich, dass viele von ihnen möglicherweise selber im Abseits der Gesellschaft stehen und in Rainer Winkler ein Ventil gefunden haben, ihre „Andersartigkeit“ auf andere zu projizieren, wie uns die Diplompsychologin Daniela M. (Name v. d. Redaktion geändert) auf Nachfrage erklärte: „So würden die Opfer selber zu Tätern.“
Vymaanika schrieb:"Leute vielen lieben dank (...)"Wenn(!) das alles ernst gemeint sein sollte, wär's ja toll. Ein Neuanfang wäre ihm zu gönnen, auch wenn ich daran zweifele. Ich wünsche allen Beteiligten, dass sie mal zur Ruhe kommen und einen klaren Kopf bekommen.
Vymaanika schrieb:SryOk ;)
sooma schrieb:Wenn(!) das alles ernst gemeint sein sollte, wär's ja toll. Ein Neuanfang wäre ihm zu gönnen, auch wenn ich daran zweifele.Also ich zweifel auch und das waren insgesamt starke Worte, die Zeit wird jetzt darüber urteilen.Wenn Reiner so Headbangvideos, Vier Drachen und der Metal neu auflegt, würde ich feiern und den meisten Haidern auch den Wind aus den Segeln nehmen, auch wenn Reiner, laut seiner eigenen Aussage, auf deren Support angewiesen ist und zu jeder Zeit war.Vll. geht der Hut aber auch aus besseren Motiven rum...WENN er das durchzieht und weiter an sich arbeitet, fress ich erstens einen Besen und schließe unisono eine Mitgliedschaft ab, die Hürde ist aber extrem hoch. ;)
Vymaanika schrieb:WENN er das durchzieht und weiter an sich arbeitet, fress ich erstens einen Besen und schließe unisono eine Mitgliedschaft ab, die Hürde ist aber extrem hoch ;)Hab ich einen Moment auch gedacht... aber... nääääää :D
nairobi schrieb:An was denkst Du da?Was ich bereits schrieb und ein paar weitere Beispiele in einem früheren Post, den finde ich jetzt aber nicht mehr
sooma schrieb:Hab ich einen Moment auch gedacht... aber... nääääääStichwort "Qualitätsoffensive" :D Es kam einfach schon zu oft vor..mh mal sehen.Ansonsten hast du sicher Recht mit dem kühlen Kopf für alle bewahren.
MarinaG. schrieb:Wenn das Gutachten besagt, dass er sich nicht kontrollieren kann, trifft dies generell zu und IST eine AKUTE Gefährdung (für die minütliche Eskalation). Aufgrund solcher Begutachtung - würde sie ernst genug genommen - ist eine Einweisung ein Leichtes.Das ist wirklich kompletter Humbug.
MarinaG. schrieb:Er hat sich bei Provokation nicht unter Kontrolle.Das zeichnet jede Menge nototischer Gewalttäter aus.
Schnapspraline schrieb:weil jetzt ein Haufen Hater damit beschäftigt mit dem betrunkenen Hater vorm Gericht dasselbe zu machen mit dem Drachen. Ist schon eklig was da so alles abgeht.Das checke ich irgendwie nicht.
MarinaG. schrieb:Wenn sie straffällig wurden und per Gutachten festgestellt wurde, dass Weiteres erwartbar ist, wird es das idR auch. ;-)Wenn es ein entsprechendes Urteil gibt.
sooma schrieb:Wenn(!) das alles ernst gemeint sein sollte, wär's ja toll. Ein Neuanfang wäre ihm zu gönnen, auch wenn ich daran zweifele. Ich wünsche allen Beteiligten, dass sie mal zur Ruhe kommen und einen klaren Kopf bekommen.Da schließe ich mich mal an.
fischersfritzi schrieb:Das zeichnet jede Menge nototischer Gewalttäter aus.Was du als Laie hier ebenso wenig beurteilen kannst.
Das was er zeigt reicht einfach nicht aus.
fischersfritzi schrieb:Das gibt es aber nicht.Was „definitiv“noch nicht final und rechtskräftig ist. Insofern logischerweise erst einmal bis zur endgültigen Rechtskräftigkeit unter Vorbehalt steht. Aufatmen ist also noch nicht auf Seiten des Lords angesagt. Zumal die StA auch den möglichen Einspruch einer Revision überprüft.
Er hat eine Bewährung bekommen.
KFB schrieb:Was ich bereits schrieb und ein paar weitere Beispiele in einem früheren Post, den finde ich jetzt aber nicht mehrHm, das vergisst man doch eigentlich nicht 🤔
Vymaanika schrieb:stellte aber utopische Gehaltsforderungen. "Mindestens 2k müssten es sein"...er verdiente zuletzt 8k, das will er sicher weiterhin erreichen.Man gewöhnt sich ja an ein bestimmtes Level, und die von Dir genannten Zahlen klaffen ja erheblich auseinander.
Coldcases schrieb:Was du als Laie hier ebenso wenig beurteilen kannst.Sie hat Recht mit dem, was sie schreibt. Sehr viele Menschen begehen eine Vielzahl von Straftaten, ohne dass eine Einweisung erfolgt.
fischersfritzi schrieb:Notorische Delinquenz ist nicht ausreichend um jemanden einzuweisen.
Ebenso wenig wie Defizite in der Affektsteuerung. Es wird auch niemand eingewiesen, weil er/sie ein ungesundes und selbstschädigendes Leben führt.
fischersfritzi schrieb:Das ist wirklich kompletter Humbug...
Psychiatrischer Zwang und seine rechtlichen GrundlagenQuelle: https://www.patverfue.de/handbuch/zwangspsychiatrie
[..]
„(1) Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet.“[4]
“Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund psychischer Krankheit” basiert demnach auf der Mutmaßung, die betreffende Person könne in Zukunft, da sie angeblich geistig oder seelisch “krank” sei, andere oder sich selbst schädigen. Wer daher nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen in einer Geschlossenen eingesperrt wird, hat keine oder keine erhebliche Straftat begangen. Wäre dies der Fall, dann würde der oder die Betreffende, in einem Strafprozess gegebenenfalls verurteilt, entweder in eine Justizvollzugsanstalt oder in eine Anstalt des Maßregelvollzugs (siehe unten den Abschnitt „Forensische Psychiatrie/„Maßregelvollzug“ nach § 63 StGB und § 64 StGB“) eingesperrt werden.
MarinaG. schrieb:in erheblichem MaßJa, das Maß ist tatächlich dabei entscheidend.
Bei Fremdgefährdung entscheidet die Verhältnismäßigkeit darüber, ob eine Unterbringung gerechtfertigt ist oder nicht. Es muss abgewogen werden, was höher zu bewerten ist: entweder das gefährdete Rechtsgut des Dritten oder die Freiheit des psychisch kranken Menschen. Wenn es um das Leben Dritter geht, wiegt dies eindeutig schwerer als die Freiheitsentziehung, denn Leben ist das höchste Rechtsgut. (...)Und das ist auch gut so. Weiter:
Hinsichtlich der erheblichen Gesundheitsgefährdung Dritter ist nicht eindeutig, ab wann eine Gefährdung für eine Unterbringung ausreicht. Das Strafrecht bietet hier eine gewisse Orientierungsund Entscheidungshilfe: Solche Verhaltensweisen, die noch nicht einmal strafrechtlich sanktioniert werden, können nicht schwerwiegend genug sein, um eine freiheitsentziehende Unterbringung zu rechtfertigen. Das heißt jedoch nicht, dass alles strafrechtlich Relevante automatisch eine Unterbringung rechtfertigt. Es zeigt lediglich die untere Schwelle auf, unterhalb derer eine Unterbringung überhaupt nicht infrage kommt. (Lamberz 2013, S. 58-59).
Eine erhebliche Fremdgefährdung wird in der Praxis regelmäßig bei Tötungsdelikten, gefährlicher bzw. schwerer Körperverletzung, Sexualdelikten, Brandstiftung und Eigentumsdelikten mit Gewalt bejaht. Ansonsten gilt es, im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit zu prüfen und eine Interessenabwägung vorzunehmen. (Lamberz 2013, S. 58, 63; Dodegge und Zimmermann 2011, S. 218). Belästigungen wie Telefonterror, Randalieren, Schreien, Stören der Nachtruhe, Entblößen in der Öffentlichkeit oder Passanten anpöbeln reichen alleine nicht für eine Zwangseinweisung wegen erheblicher Fremdgefährdung aus (Dodegge und Zimmermann 2011, S. 218-219).https://studlib.de/3975/psychologie/fremdgefahrdung
Auch bei Fremdgefährdung muss die freie Willensbestimmung ausgeschlossen sein, damit es zu einer Unterbringung kommen kann. (...)
MarinaG. schrieb:Von Eigengefährdung habe ich hier nirgends gelesen.