@achvonmirauus Zuerst solltest du anfangen deine Texte im Konjunktiv zu formulieren, dann gibst du noch ein Modalpartikelchen wie “vielleicht“ oder “vermutlich“ u. eine Präpositionalphrase dazu u. ich denke fast ist das Studium geschafft.
Am wichtigsten ist aber der Konjunktiv, wie wahrscheinlich schon im ersten Semester Jura-Studium gelehrt wird. (Gutachtenstil u. Urteilsstil)
Der Konjunktiv ist sogar Gegenstand der Rechtssprechung (juris Datenbank). In einem Urteil des Bundesgerichtshofs heisst es:
Mit dieser Art der Darstellung im Konjunkiv kommt hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass es sich nicht um unstreitiges, sondern um bestrittenes Vorbringen handel. (BGH 4a. Zivilsenat, 4.2.87, Az.IVa ZR 229/85)
Wenn dich dieser Text in Wallung bringt solltest du ein Jurastudium in Erwägung ziehen.
Noch ein Schmankerl zur Entscheidunsfindung aus einem Standardwerk zum Verfassen juristischer Texte :
Das Streitige, das so geschehen sein könnte, stelle ich in der Möglichkeitsform, in abhängiger Rede dar. Diesen Abschnitt leite ich durch einen Satz mit dem technischen Ausdruck “ behaupten“ ein.
Die streitigen - möglichen - Tatsachen bringe ich im Konjunktiv des Präsens oder des Perfekts (Sattelmacher/Sirup 1980, 202)
Falls du beim Anblick dieses Textes den “Schönfelder“ oder wahlweise den “Sarorius“küssen möchtest - studiere auf jeden Fall Jura.