Ist Sex mit einer betrunkenen Person schon Vergewaltigung?
15.03.2017 um 19:53Also, wenn die Person im betrunkenen Zustand den Sex einwilligt, ist es keine Vergewaltigung, weil die Person es in diesem Moment wollte, egal ob sie in ihrer Entscheidung eingeschränkt ist. Eine betrunkene Person kann auch keine Lust auf Sex haben.
Wenn man die Person allerdings zwingt, ist es natürlich eine Vergewaltigung. Egal ob betrunken oder nicht. Aber ein Ja ist ein Ja.
Ich verstehe nicht, wieso man meint, es sei eine Vergewaltigung?
Wenn man Sex will, dann will man Sex da spielt es doch keine Rolle, ob man betrunken ist. Der Moment zählt ja und in diesem Moment wollte die Person den Sex.
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Bei Minderjährigen ist es etwas anderes aber das ist ja auch gesetzlich verboten und ich finde nicht, dass man die Entscheidungen von Kindern mit Betrunkenen vergleichen kann, da Kinder in den meisten Fällen eh keine Lust auf Sex haben, betrunkene haben aber Lust, also können sie doch ihren spaß haben. Ok, gehen wir mal davon aus, ein Kind hätte Lust auf sex, das ist eine schwierige Situation, aber da es dafür zum Glück Gesetze gibt, muss man sich darüber keine Sorgen machen.
Bei wehrlosen kommt es auf die Sitaution an. Bei Schülern auf das Alter.
Aber jeder kann Lust auf etwas haben, egal ob er beeinschränkt ist.
Eine Vergewaltigung ist ja, wenn man jemanden zu Sex zwingt.
Wenn man die Person allerdings zwingt, ist es natürlich eine Vergewaltigung. Egal ob betrunken oder nicht. Aber ein Ja ist ein Ja.
Ich verstehe nicht, wieso man meint, es sei eine Vergewaltigung?
Wenn man Sex will, dann will man Sex da spielt es doch keine Rolle, ob man betrunken ist. Der Moment zählt ja und in diesem Moment wollte die Person den Sex.
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Doors schrieb:Ja, ist es immer noch. Jemand, der zeitweilig oder dauerhaft in seiner Entscheidungsfreiheit durch den Konsum psychoaktiver Substanzen eingeschränkt ist, ist in meinen Augen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum AnderenWenn die Person Ja sag, dann will sie es in dem Moment. Sex ist ein Trieb bzw die Lust ist ein Trieb und auch im betrunkenen Zustand kann man Sex wollen oder eben nicht wollen.
Doors schrieb:Mithin stelle ich Sex mit Betrunkenen auf eine Stufe mit Vergewaltigung von BehindertenBehinderte haben auch das Recht auf Sex und es ist keine Vergewaltigung, da sie es wollen.
Bei Minderjährigen ist es etwas anderes aber das ist ja auch gesetzlich verboten und ich finde nicht, dass man die Entscheidungen von Kindern mit Betrunkenen vergleichen kann, da Kinder in den meisten Fällen eh keine Lust auf Sex haben, betrunkene haben aber Lust, also können sie doch ihren spaß haben. Ok, gehen wir mal davon aus, ein Kind hätte Lust auf sex, das ist eine schwierige Situation, aber da es dafür zum Glück Gesetze gibt, muss man sich darüber keine Sorgen machen.
Doors schrieb:Gefangenen, Kranken, Wehrlosen, Schülern,Hm z.b Leute die im Knast sind, können doch auch Lust auf Sex haben, ebenso kranke menschen.
Bei wehrlosen kommt es auf die Sitaution an. Bei Schülern auf das Alter.
Aber jeder kann Lust auf etwas haben, egal ob er beeinschränkt ist.
Eine Vergewaltigung ist ja, wenn man jemanden zu Sex zwingt.