AgathaChristo schrieb:Okay. Da geht eine attraktive Frau zu einer Männerparty,
Wenn sie vor hat Sex zu haben und es sich währenddessen nicht anders überlegt, ist hier alles okay.
Zum Begriff "attraktiv" siehe
@vincentAgathaChristo schrieb: besäuft sich, nimmt KO-Tropfen oder werden ihr verabreicht, macht Sex, seis ihr gegönnt,
Sei's ihr gegönnt?
AgathaChristo schrieb: wird noch ein Filmchen gedreht. So, anschließend behauptet sie wäre vergewaltigt worden? Und da trägt sie keine Mitschuld daran, das sie Männer beschuldigt, sie vor Gericht zehrt, obwohl sie völlig breite war und sich kaum mehr an was erinnern kann.
Selbst wenn sie sich nicht erinnern kann liegt eine Straftat vor. Wenn sie nicht bei Bewusstsein ist schon lange.
Unter starkem Drogeneinfluss (auch Alkohol) ist man nach Paragraph 105 BGB nicht in der Lage eine Willenserklärung abzugeben. Selbst ein "Ja, ich will Sex mit dir!" wäre dann vor dem Gesetz ungültig.
AgathaChristo schrieb:Also eine echte ahndungswürdige Vergewaltigung stelle ich mir anders vor. Pardon.
Genau. Im Busch im Park von einem Fremden. Genau so, wie kaum eine Vergewaltigung ist. Die meisten finden im Bekanntenkreis oder der Familie statt. Allein der Begriff "ahndungswürdig" ...
So, ihr lieben, ich bin erstmal raus :3