@emz emz schrieb:Schade, dass man nicht versteht, mit welchen Worten der Polizist den Vortrag beendet: "Es tut mir Leid, aber ...."
So wie ich da durchsteige löste der Einsatzleiter der Polizei die Demonstration unter Verweis auf einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom 14. April
[
https://openjur.de/u/882545.html (toll, dass sowas im Internet veröffentlicht wird, ist das vielleicht Pflicht?) ] auf...
Heißt im Klartext, dass Bruno Kramm, Vorsitzender der Berliner Piratenpartei, gegen Auflagen verstoßen haben soll, unter denen die von ihm angemeldete Demonstration vor der türkischen Botschaft genehmigt wurde.
Jetzt bin ich aber im Zweifel, ob die Festnahme durch die Polizei so gerechtfertigt war, denn aus dem Dokument geht hervor, dass die Auflage, die "das öffentliche Zeigen oder Rezitieren des Gedichts 'Schmähkritik'" untersagt, sich auf eine für den 15.04.2016 geplante Demo bezog, bei der man in Ziegenkostümen Teile des Schmähgedichts auf Schildern zeigen wollte (dass man das untersagen würde war ja wohl abzusehen!).
Bei der Demo am 23.04. hat Bruno Kramm aber, wie ja in dem Video zu sehen, im Rahmen eines analysierenden Vortrages aus dem Gedicht zitiert.
D.h., dass sowohl völlig andere Umstände (aus deren Kontext ja selbst für ein Genie wie Nanopren zweifelsfrei ersichtlich sein sollte, dass bei Verlesen der Gedichtzeilen kein Beleidigungsvorsatz gegeben war) vorlagen als auch die Auflagen, die die Polizei da verletzt sah, eigentlich eine für einen anderen Termin angemeldete Demo betrafen.
Da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so rechtens war, die Demo aufzulösen (ganz ungeachtet der Tatsache, dass unserem Hardliner- und Law And Order-Fanatiker Nanopren da einer bei abgeht).
Mit ziemlicher Sicherheit aber ist eine Anzeige gegen Bruno Kramm wegen Majestätsbeleidigung (§103) vollkommen absurd, ansonsten müsste bei Sandra Maischberger, die in der Sendung am Mittwoch schließlich ebenfalls das Schmähgedicht zitiert hat, ja auch bald die Anzeige reinschneien.