@derMurphy
Schubiack schrieb:Ich gebe mir Mühe es noch einmal möglichst einfach zu erklären: Ob Böhmermanns Schmähgedicht rechtens oder Unrecht war, wird ein Gericht entscheiden, niemand sonst. Wer sich moralisch dabei und bereits jetzt ein Urteil bildet und dies mehrfach, nachdrücklich und öffentlich äußert, was aufgrund der freien Meinungsäußerung jedermanns und jeder Frau gutes Recht ist, der muss aber auch damit leben, dass man ihn und seine moralischen Standards ebenfalls bewertet und in einem Gesamtkontext misst.
Gegen diese Darstellung, mit der Du meine Kiste beschreibst, ist nichts einzuwenden.
Die andere Kiste für Böhmermanns Freispruch versucht mittels politischer Argumentation Erdogans Zensurbemühungen in den Vordergrund zu stellen
Hier wird es für mein Rechtsverständnis kritisch, weil es im Kern dasselbe ist, wie Erdogan auch seine Journalisten im Land, in deren Lager ich, gefühlt in dieser Debatte, meine freie Meinung zum Rechtsfall äussere, verfolgt.
Daher immer wieder mein "Widerstand" gegen alle politischen Erdogan Hetzereien.
Ich gestehe ein, dass solange kein Urteil gefallen ist, grundsätzlich jeder seine Meinung kundtun kann, aber appelliere auch an Eigenverantwortung, fair und möglichst objektiv zu sein.
Es wäre nicht zu akzeptieren, dass man einen Menschen aufgrund von Gesinnung, Moralvorstellung, Religion, oder schlicht Aussehen, Kleidung oder Beruf, seine Rechte in Zweifel zieht und aberkennt.
Fakt bleibt mir, dass ich in gleicher Meinung wie Böhmermann, solch personalisierte Schandworte, für mich egal in welchem Kontext und welchem humoristeischen Rahmen in dieser Gesellschaft, nach §185 verboten betrachte.