Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
15.12.2015 um 16:29@kleinundgrün
Bei Schusswaffen gibt es ja auch noch die 3-Stufen-Regel. Sprich sofort schiessen ist unverhältnismäßig, wenn auch eine Notwehrlage gegeben ist. Raus kommt der Hausbesitzer also nur über Notwehrexzess.
Bei Schusswaffen gibt es ja auch noch die 3-Stufen-Regel. Sprich sofort schiessen ist unverhältnismäßig, wenn auch eine Notwehrlage gegeben ist. Raus kommt der Hausbesitzer also nur über Notwehrexzess.