Tussinelda schrieb:und wer macht das?Die behauptung konnte schon letztes Mal nicht belegt werden, aber mal in den Raum stellen, vielleicht glaubt es ja jemand, der den thread nicht exakt verfolgt....
Du und
@CosmicQueen .
Man dürfe sich ja nicht in Gefahr begeben und wieso geht der überhaupt an die Tür usw.
Ich denke das reicht als Beleg und das weißt du auch.
Tussinelda schrieb:hast Du sonst nix mehr, argumentativ oder so?
Ich warte ja noch auf das vergleichbare mildere Mittel, das gleichwertig effektiv und sicher dazu geeignet ist den Angriff endgültig zu beenden.
Wenn er z.B. gerade nur eine Pistole hat, dann ist das nun Mal das mildeste ihm zur Verfügung stehende Mittel in dem Moment.
CosmicQueen schrieb:Das Verurteilen nicht wir, sondern ist, wie hier in dem Fall, eben so per Gesetz, sonst säße der gute Mann ja nicht in Untersuchungshaft.
Er sitzt in Untersuchungshaft , weil der "Verdacht" einer Straftat vorliegt. Das ist nicht dasselbe.
MareTranquil schrieb:Die meisten Hausbesitzer-Verteidiger hier argumentieren ja damit, dass ihrer Meinung nach der Besitzer um sein Leben fürchten musste. Finde ich ja eine nachvollziehbare Meinung.
Das kommt erschwerend hinzu. Der psychologische Schaden, der durch solche Einbrüche entsteht. Und da hilft auch keine Hausratsversicherung.
MareTranquil schrieb:Aber jetzt ist ein über-den-Haufen-Ballern schon bei DIEBSTAHL gerechtfertigt, ja sogar ein Grundrecht? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das so nicht im Grundgesetz drinsteht.
Der Schutz des Eigentums ist unter Umständen auch mit der Schusswaffe gerechtfertigt.
MareTranquil schrieb:Ich darf demnach also auch jemandem, der mir am Dönerstand die Geldtasche aus der Hand fuchst, die Kehle aufschneiden, verstehe ich das so ungefähr richtig?
Ich schätze mal, da kommt es dann drauf an wie viel Geld in deiner Geldbörse ist. Bei 10 Euro wird man wohl ein "extremes Missverhältnis" von angegriffenen und verletzen Gut befinden und somit Notwehr ausschließen, oder zumindest einschränken.