Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
29.06.2015 um 17:05@planetzero
Er dient einzig dazu um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
Er dient nicht zur Bestrafung von Tätern.
planetzero schrieb:Die Frage ist, wie weit der Notwehrparagraph gefasst ist. Und der sollte meiner Meinung nach angesichts der tatsache, dass bezüglich Einbruchstraftaten ein de facto rechtsfreier Raum besteht, erweitert werden.Da hast du den Sinn des Notwehrparagraphen aber arg falsch verstanden:
Er dient einzig dazu um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
Er dient nicht zur Bestrafung von Tätern.