@ threefish
threefish schrieb:Die Wikrlichkeit ist komplexer als Stammtischparolen:
Wenn das Opfer einer Straftat ohne Rechtfertigung durch Notwehr eine
Handlung begeht die strafbar ist : Wer ist Opfer wer ist Täter?
Vorweg, Stammtischparolen kommen mir mittlerweile mitunter realitätsbezogener vor als Soziologengewäsch.
Zu Deiner Frage: dann sind natürlich beide Täter.
Die Frage ist, wie weit der Notwehrparagraph gefasst ist. Und der sollte meiner Meinung nach angesichts der tatsache, dass bezüglich Einbruchstraftaten ein de facto rechtsfreier Raum besteht, erweitert werden.
@ aseria
Der "gemeine Einbrecher" kommt heutzutage zum größten Teil aus Südosteuropa und wird zur Durchführung der Einbrüche für relativ kurze Zeiträume nach Deutschland transportiert.
Da er, bevor die Polizei überhaupt ernsthaft anfängt zu ermitteln (falls sie das bei einem Einbruch überhaupt noch tut), schon lange wieder Deutschland verlassen hat, lernen unsere Gerichte ihn so gut wie nie kennen.
Der "gemeine Einbrecher" hat im Gegensatz zu dem etwas weniger "gemeinen Einbrecher" alter Prägung in aller Regel keine Gewalthemmung, wie diverse schwerste Körperverletzungen im Zusammenhang mit Einbrüchen und Überfällen in den letzten Jahren zeigen.
Eine wesentliche Ursache für die Häufung des neuen Typs des "gemeinen Einbrechers" sind die Aufhebung von Grenzkontrollen und die Erweiterung der EU, die uns diesen neuen Typ des "gemeinen Einbrechers" beschert haben.
Vor wem Du Angst hast, darfst Du Dir natürlich selber aussuchen.