Without consent it's RAPE
02.07.2016 um 18:49BEWIESENER "Unsinn" .
Siehe Gina-Lisa Lohfink.
Siehe Gina-Lisa Lohfink.
schtabea schrieb:Siehe Gina-Lisa Lohfink.Du meinst also, eine besoffene oder von anderen Drogen stark beeinträchtigte Person würde NAK immer korrekt benutzen?
schtabea schrieb:Nein geht nicht, weil es eines der am meisten verwendeten Wörter unserer Sprache ist und sich auf . alles mögliche beziehen kann.Und darum geht es nicht? Ja, warum streichen wir dieses 'nein' das ja alles mögliche außer nein meinen kann nicht direkt aus unserem Wortschatz?
"Das Affirmative Consent Project bietet für 2,99 Dollar ein "Einverständisbewusstseinsset" an, das neben einem Kondom und Pfefferminzbonbons einen Vertrag enthält, den beide Sexualpartner vor dem Geschlechtsverkehr unterzeichnen müssen. Die Studenten werden ermuntert, außerdem von sich und dem Vertrag ein Foto zu schießen, um spätere Missverständnisse auszuschießen. "Everything you need", lautet der Werbespruch für das Einverständnis-Set, was allerdings nur zur Hälfte der Wahrheit entspricht, weil auch hier kein Weg an der wiederholten Dokumentation des gegenseitigen Ja vorbeiführt."Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/vermeintliche-rape-culture-mit-der-sexualpolizei-auf-streife-kolumne-a-1046587.html
Einzelgänger schrieb:einen Vertrag enthält, den beide Sexualpartner vor dem Geschlechtsverkehr unterzeichnen müssen.Gute Lösung. Wenn sie unterschreiben hat und du sie dann vergewaltigst, ist es keine Vergewalitgung. so rein formal, weil es ja laut Vertrag nicht sein kann.
Einzelgänger schrieb:"Everything you need", lautet der Werbespruch für das Einverständnis-Set, was allerdings nur zur Hälfte der Wahrheit entspricht, weil auch hier kein Weg an der wiederholten Dokumentation des gegenseitigen Ja vorbeiführt."das Ding von Affirmative Consent Project ist also noch nicht ausgereift und bietet Raum für Konkurrenzunternehmen... ob sich damit Kohle machen lässt? :)
Das Ja muss außerdem zwischendurch mehrfach erneuert werden, um sicherzustellen, dass keine Grenze überschritten wird, über die vorher nicht ausdrücklich geredet wurde.Das finde ich noch viel stranger...
interrobang schrieb:Das finde ich noch viel stranger...Die beiden meinen das nicht ernst, machen sich nur lustig. ;-)
Aber in Kombination interessant... Kann man während des Vögelns auch noch Unterschriften geben...
Das Ja muss außerdem zwischendurch mehrfach erneuert werden, um sicherzustellen, dass keine Grenze überschritten wird, über die vorher nicht ausdrücklich geredet wurde.Wenn der Vertrag gut ausgearbeitet ist sollte dies entfallen...
Das finde ich noch viel stranger...
Aber in Kombination interessant... Kann man während des Vögelns auch noch Unterschriften geben...
Groucho schrieb:Die beiden meinen das nicht ernst, machen sich nur lustig. ;-)Hey, ich hab versucht meine zynische Ader zu unterdrücken so gut es geht ;) Jetzt im ernst, Handy-Video vor und nach der Nummer in etwa mit den Worten "das wird geil" für das davor und dann danach "das war geil" sollte bei one-night-stands vollkommen reichen. Wenn einer der beiden Parteien im Nachhinein unzufrieden war und das Video für danach dann verweigert wird gehen dann halt die gegenseitigen Schuldzuweisungen los... "Du hast mich vergewaltigt!"... "nein Du" - dann kommt`s halt drauf an wer sich zuerst brauchbare Spuren zufügt und bei der Polizei ankommt... gott ey, jetzt werde ich schon wieder sarkastisch... sorry, ich kann`s einfach nicht lassen ;) (Mein Sarkasmus bezieht sich aber jetzt nur auf eventuelle Falschbeschuldigungen aufgrund von Streitereien o.ä., nicht das Du denkst das ich hier echte Vergewaltigungen herunterspielen und durch den Dreck ziehen will... )
FF schrieb:Man muss auch nicht so tun, als wären jetzt alle sexuellen Beziehungen auf dem Prüfstand und als würde es plötzlich Klagen hageln. Die allermeisten Menschen bekommen die notwendige Kommunikation sowieso schon hin, ohne viel darüber nachzudenken.Das ist der für mich ausschlaggebende Punkt. Beim lesen kommt es mir oft so vor, als wenn einigen der Arsch auf Grundeis gehen würde, weil eine evt. Verschärfung des Sexualstrafrechtes im Raum steht. Warum ? Ich pers. hab mir noch nie Sorgen darum gemacht, ob ich plötzlich als Vergewaltiger vor Gericht stehen könnte, nicht im BDSM, nicht beim Stino-Sex. Wenn eine Frau jemandem böswillig eine Vergewaltigung anhängen will, wird sie es machen, mit oder ohne Verschärfung. Die Beweisbarkeit ist dann aber wieder eine andere Sache. Im Normalfall reicht aber die vorherrschende Kommunikation. Wenn ich dann ein Nein nicht akzeptieren kann, läuft irgendwas falsch. Wer es aber akzeptiert, braucht sich auch keine Sorgen machen. Also warum die plötzliche Angst, daß jeder als potenzieller Vergewaltiger gelten könnte ?
Aber man sollte nicht für diese Mehrheit eine Lösung für nicht existierende Probleme finden, sondern für die anderen, die Probleme haben.
Dennoch signalisiert die Strafbarkeit eben doch am deutlichsten, welches Benehmen gesellschaftlich tolerabel ist - und welches nicht. Wichtig ist für Frauen die Gewissheit, dass ihre sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich gewahrt wird.http://www.profil.at/gesellschaft/no-means-no-der-fall-lohfink-6831545
Auch junge Männer sind bisweilen in einer Weise so zurückhaltend, dass es manchen Frauen schon zur Last wird.http://www.tagesspiegel.de/politik/nein-heisst-nein-die-reform-des-sexualstrafrechts-ist-ein-leeres-versprechen/13821464.html
Photographer73 schrieb:Das ist der für mich ausschlaggebende Punkt. Beim lesen kommt es mir oft so vor, als wenn einigen der Arsch auf Grundeis gehen würde, weil eine evt. Verschärfung des Sexualstrafrechtes im Raum steht.Es mag sein, dass bei manchen Urängste geweckt werden. Und grundsätzlich ist das Hinzufügen weiterer Tatbestandsmerkmale bei schweren Straftaten problematisch. Aber das ist nicht das eigentliche Problem.
Am Donnerstag will der Bundestag den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch verankern. Anders als bisher kann dann nicht nur als Vergewaltiger verurteilt werden, wer eine andere Person mit Gewalt zu sexuellen Handlungen zwingt oder ihren Widerstand überwindet, indem er ihr Leben bedroht. Künftig kann es auch als Vergewaltigung gewertet werden, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt, aber mit Worten widerspricht oder mit Weinen deutlich macht, dass es nicht einverstanden ist. Das gilt auch, wenn jemand überrumpelt wird, vor Angst erstarrt oder auf Widerstand verzichtet, weil sonst noch schwerere Verletzungen drohen.http://www.sueddeutsche.de/politik/nein-heisst-nein-ein-gesetz-im-maximaltempo-1.3062727
kleinundgrün schrieb:Eine Gleichstellen "einfacher" Nötigungshandlungen" würde im Grund die noch verwerflicheren Handlungen entwerten. Jemand, der durch Zwang oder Todesdrohung zum Sex genötigt wurde, stünde da, wie jemand der durch eine weit weniger einschneidende Handlung genötigt wurde.ach und Du denkst wirklich, dass dies für Opfer eine Rolle spielen würde? Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung, ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Opfer dann sagt, "aber das andere Opfer hat "nur" nein gesagt, ich habe geschlagen und getreten, ich wurde bedroht, deshalb bin ich vergewaltigt worden und die andere Person nicht".....als ob es schlussendlich (die eigentliche Tat, die Vergewaltigung betreffend) eine Rolle spielen würde, vergewaltigt ist vergewaltigt. Das Strafmaß sollte sich danach richten, aber nicht als was die Tat grundsätzlich gewertet wird.
Tussinelda schrieb:ach und Du denkst wirklich, dass dies für Opfer eine Rolle spielen würde?ist es in Deinen Augen kein Unterschied, wenn ic zu etwas gedrängt oder wenn ich zu etwas gezwungen werde?