@SecretTecSecretTec schrieb:Meine Großmutter starb 2005, ihre Kinder bis auf meine Tante leben nicht mehr.
Das hab ich überlesen. Darf ich das so verstehen, dass Deine Eltern, bzw. der Elternteil, welcher ein Kind Deines Opas war, zum Zeitpunkt dessen Todes, auch schon nicht mehr lebte?
Dann müsste in diese Erbfolge der Erbe dieser Person treten. Also z. B. der überlebende Ehegatte (Dein Vater oder Deine Mutter), oder deren Kinder.
Dann ist aber auch noch die Frage: hat der Opa ein Testament gemacht und wen hat er bedacht. Das Testament berührt zwar den Pflichtteil nicht, aber in dem Fall ist auch noch die Frage, was bzw. wieviel tatsächlich zu vererben war.
Wenn Du aber zum Zeitpunkt des Todes Deines Opas ein möglicher Erbe gewesen warst, müsstest Du eigentlich ein Schreiben des Nachlassgerichtes bekommen haben.
Als Mein Vater vor knapp 7 Monaten starb, habe ich so ein Schreiben bekommen. Meine Eltern hatten zwar ein Testament gemacht, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten (sog. Berliner Testament), aber der Form halber muss das Gericht wohl alle gesetzlichen Erben anschreiben (wegen des Pflichtteils denke ich, bin mir aber nicht sicher).
Die Fragestellung des Gerichts war also, ob ich mit der Erteilung des Erbscheins an Meine Mutter einverstanden wäre. Auf meine Ansprüche hinsichtlich des Pflichtteils wurde ich in dem Schreiben hingewiesen.
Natürlich hab ich das Kreuz bei "Ja" gemacht mit der Folge, dass ich evtl. Pflichteilansprüche nunmehr direkt bei der Erbin einklagen müsse. Würde ich natürlich nie tun...
Aber da ich kein Fachanwalt für Erbrecht bin, solltes Du einen solchen konsultieren, sofern Du meinst, noch Erbansprüche geltend machen zu können.