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Erbengemeinschaft

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Erbe, Erbengemeinschaft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Rhythm Diskussionsleiter
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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 10:54
Hallo, mein Vater ist verstorben.

Er hatte eine Lebensversicherung. Dort hat er meine Mutter eingetragen.

Wir Kinder meine Schwester und ich haben davon nichts gesehen.

Genauso wenig wie von dem Gemeinschaftskonto meines Vaters und meiner Mutter. Und von seinem Sparbüchern.

Im Haus ist eine Erbengemeinschaft eingetragen meine Schwester und ich haben jeweils 25 %.

Meine Mutter 50 % .

Jetzt will mich meine Mutter von zu Hause rausschmeißen. Geht das?
Sie will alleine in dem Haus leben.

Das Haus ist noch nicht ganz abgezahlt.

Wie soll ich mich verhalten?

Darf sie das so einfach machen?

lg

Rhythm


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 10:57
Erst mal mein Beileid .
Ich kenne mich da auch nicht so aus, ich würde mich einfach mal bei einem Anwalt beraten lassen, die kennen sich damit besser aus , als wir.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:00
Mein Beileid.

Natürlich ist der erste Anlaufpunkt mit solch einer Fragestellung der Anwalt deines vertrauens! Es stellt sich jedoch die möchtest du mit jemandem zusammen in einem Haus leben der dich rausschmeißen will?


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:03
Entweder du verlangst mittels Anwalt für die 25% ein oder zwei Räume im Haus (ist dann also in deinem Besitz) oder du kriegst 25% vom Bargeld-Vermögen ab.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:03
Herzliches Beileid.

Nein, sie kann Dich nicht rausschmeissen, da sie ja nicht die alleinige 100% Verfügung über den Nachlass (das Haus) hat. Sie müsste Dich auszahlen und hätte dann quasi 75% des Hauses. Wie es allerdings aussieht, wenn Sie allein, also zu 100% das Haus abzahlt, dann bin ich mir nicht sicher.......dann musst Du vielleicht zur Abzahlung etwas beitragen......ich schliesse mich den Vorpostern an, geh zum Anwalt.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:12
@Rhythm
Mir ging es so ähnlich beim Ableben meiner Mutter, nur dass da Lebensversicherungen,
Sparbücher, Kontoverfügungen und das Haus schon zu Lebzeiten und auch testamentarisch meinem Bruder überschrieben wurden. Bin mit ein paar Aktien und ihrem Schmuck abgefunden worden.

Es gab zwischen meiner Mutter und mir kein Zerwürfnis, nur dass sie mich im Gegensatz
zu ihrem Sohn nicht aufzog, sondern das meinen Großeltern überließ, daher wohl die
Bevorzugung und dass sie bis zu ihrem Tod unter einem Dach wohnten - zum Leidwesen
meiner Schwägerin!

Nur mal so als Trost und dass die Welt nicht immer gerecht ist. ;-)

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen; das Haus müsste geschätzt
werden und unter Abzug der darauf lastenden Schulden würde ich mir an deiner
Stelle die verbleibenden 25 % auszahlen lassen und um des lieben Friedens willen
ausziehen.

Und wenn du schon einen Anwalt zu Rate ziehst, würde ich mich trotzdem noch mal
erkundigen, ob es mit der Lebensversicherung, den Sparbüchern und dem Konto alles
so rechtens war. Wenn du mit deiner Schwester klar kommst, könntet ihr euch ja
in der Angelegenheit zusammentun - wird billiger.

Wichtig ist auch: Ist ein Testament vorhanden, wurde es eröffnet, existiert ein Erbschein?


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:21
@Rhythm

Deine eigene Mutter will dich rausschmeisen?!

Da muss ja viel passiert sein, wenn es so weit kommt.

Woran ist dein Vater gestorben ?!


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:28
@Rhythm

In der Regel läuft dass so, dass derjenige, der im Haus bleibt, die anderen "ausbezahlt", d.h. ihnen den entsprechenden Anteil am Haus in Geld ausbezahlt. Wenn das nicht geht (Oftmals hat keiner der Beteiligten mal eben 100.000 Euro am Konto bzw. bekommt keinen Kredit dafür) dann muss das Haus eben verkauft und der Erlös anteilsmäßig aufgeteilt werden.

Ob sie dich rausschmeißen kann weiß ich jetzt auch nicht. Aber WENN sie das kann, hättest du auf jeden Fall Anspruch auf ne Menge Kohle.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:33
@Rhythm
Deine Mutter muss das Haus ja auch nicht verkaufen, um dich und deine Schwester
auszubezahlen. Abgesehen von dem Geld, dass sie aus der Lebensversicherung und von
Konten hat, kann sie ja auch eine Hypothek aufnehmen.

Wie hält es denn deine Schwester? Bleibt die wohnen? Wohnt sie schon nicht mehr
zu Hause? Will sie sich auszahlen lassen, oder sind sich Mutter und Tochter einig
- auf welche Art und warum auch immer?

Aber - wie gesagt - ich halte einen Anwalt für unerlässlich.


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Rhythm Diskussionsleiter
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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:36
@ramisha

Sie sagt sie würde mich ausszahlen, aber dann will sie den Kontakt beenden und meine Schwester zur Allein Erbin von ihren anderen Sachen machen.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:43
Ich würde mich an deiner Stelle jetzt auszahlen lassen und später, nach dem Tod deiner Mutter auf deinen Pflichtteil bestehen.

Was du jetzt hast (bekommst), kann dir niemand nehmen ... du weißt nicht, wie es in ein paar Jahren ausschaut.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:45
@Rhythm
Solange du dich nicht Erbunwürdig verhältst steht dir dein Pflichtteil auch von der Mutter zu.
Ausserdem und sowieso -------> Anwalt bei solchen Fällen!


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:54
@Rhythm
Na, da haben wir doch was gemeinsam! Offenbar ist der Mutter-Tochter-Kontakt
enger, als der zu dir und dass deine Mutter deiner Schwester alles zukommen
lassen kann, habe ich ja erlebt. Es ist möglich, da bleibt auch kein Pflichtteil.

Lass dich auszahlen, auf den Kontakt ist dann auch gepfiffen, und mach dir
eine schöne Zeit. Deine Schwester scheint ja keinen Anwalt nötig zu haben
und ist offenbar zufrieden.
----------------
@TinaMare
Wenn die Mutter stirbt und hat ihre Lebensversicherung zu Gunsten der Tochter
angelegt, sieht @Rhythm keinen Cent. Genauso ist es bei Konten und einem
Haus, die schon zu Lebzeiten voll auf die Tochter überschrieben werden können,
zumal wenn sie sich an der Abzahlung beteiligt hat und das nachweisen kann
und wenn's nur auf dem Papier ist.

Ganz übel wird der Nachweis bei Aktien und Wertpapieren, da kann man ganz
übel tricksen - ich weiß, wovon ich rede.
----------------
@Rhythm
Allerdings kannst du dir (und das wäre in deinem Fall klüger), den Pflichtteil,
den du bei Ableben deiner Mutter erhalten würdest, jetzt schon zu ihren
Lebzeiten auszahlen lassen. Und da zwischen euch sowieso die Luft raus ist,
kann dir das auch egal sein. Aber gerade auch dazu brauchst du einen (guten)
Anwalt.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:55
@ramisha
Das stimmt so nicht.
Es gilt nach wie vor die 10 Jahres-Frist und in genau in dieser Zeit ist die Auszahlung des Pflichtanteils unumgänglich.


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Rhythm Diskussionsleiter
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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:57
@TinaMare
was ist das für eine 10 Jahres Frist? Bekomm ich nach 10 Jahren nicht mehr meine 25 % am Haus???


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 11:58
@Rhythm
Lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten!
Du bist doch mit 1/4 im Grundbuch eingetragen, oder nicht?


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 12:00
@TinaMare
Gemeinschaftskonto geht auf die Überlebende allein über und Lebensversicherung
auf den, der als Nutznießer angegeben ist. Und seit wann sind Kinder im Grundbuch
eingetragen?


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 12:01
@ramisha
Natürlich sind Kinder im Grundbuch eingetragen .... nach dem Todesfall wird der Grundbucheintrag doch geändert.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 12:07
@TinaMare
Ob das schon vollzogen worden ist, ist die Frage, denn so lange her scheint es ja
noch nicht zu sein und auch an dem 1/4 am Haus besteht ja kein Zweifel.
Aber dazu muss der Wert ermittelt und die darauf lastenden Schulden anteilig
abgezogen werden.

Andererseits möchte @Rhythm ja evtl. wohnen bleiben (was ich für einen Fehler halte).

Aber wenn er sich schon mit seiner Mutter überworfen hat, kann er auch noch gleich
seinen pflichtgemäßen Erbteil von IHR zu ihren Lebzeiten verlangen.


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Erbengemeinschaft

29.04.2012 um 12:14
Es ist völlig Boogie,wer den Kredit für das Haus gezahlt bzw zahlt.Steht im Grundbuch diese Erbengemeinschaft(Du,Schwester,Mutter) drin,dann braucht Deine Mutter die Zustimmung Deiner Schwester und Deine.Sie muß,wie hier @MareTranquil richtig schrieb,Dich und Deine Schester auszahlen,erst dann wäre das Haus ganz ihr.Solange das nicht ist,kann sie Dich nicht rauswerfen.
Wie es dazu kam,dass man so ein zerwürfnis mit der Mutter hat @ihrunwissenden ,ist eine moralische Angelegenheit,die hier nicht zum Thema gehört.
Achso,das Ausbezahlen muß auch notariell beglaubigt sein und es wird dann auch im grundbuch geändert.


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