@Allesforscher Dann musst du das recherchieren, ich sage lediglich, dass fehlurteile geschehen bedeutet nicht zwangsläufig das etwas systemimmimanent falsch läuft vor deutschen gerichten.
Wenn da beispielsweise fragwürdige atteste existieren die aber im gerichtsverfahren glaubhaft erscheinen ist ein fehlurteil durchaus verständlich.
Nicht jede verurteilung kann auf grund von Videobeweismaterial erfolgen, zu einem gewissen grad muss man sich auf das verlassen als richter, was man nunmal vorliegen hat.
Die BEfangenheit des Arztes stellte sich erst später heraus.
@illik 5,5 Jahre sind viel, nicht geradeinmal.
Wenn du durch eine fahrlässige tötung jemanden umbringst bekommst du im schnitt weniger.
Wie gesagt existiert hier ´keine Vorstrafe, und die gefahr, dass die Frau das wieder macht dürfte auch gering sein.
Es geht nicht um das aufwiegen von strafmaßen.
Der Mann wurde angeklagt wegen vergewaltigung, sie wegen einer falschaussage.
Der Mann wurde fälschlicherweise auf Grund von Vergewaltigung verurteilt, sie wohl korrekterweise auf Grund der Falschaussage, nicht auf Grund von Vergewaltigung.
Dass er an den Folgen des rufmordes starb ist zwar warscheinlich, aber nicht beweisbar, und konnte auch kaum von der Frau abgesehen werden.