5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
13.11.2014 um 21:08@shionoro
Niemand möchte ins Gefängnis. Verbrechen begehen aber dennoch die meisten im vollen Wissen, welche Konsequenzen ihre Taten haben können.
Vergewaltigungsvorwürfe von Frauen an Männer sind in etwa dasselbe wie wenn man jemanden der Pädophilie bezichtigt. Selbst wenn die Unschuld zweifelsfrei bewiesen wird. Es haftet bis an das Lebensende an dem Beschuldigten. Solche Vorwürfe sind sehr mächtig und deshab sollte man Rufmord diesbezüglich auch entsprechend härter Bestrafen als andere böswillige Beschuldigungen.
Niemand möchte ins Gefängnis. Verbrechen begehen aber dennoch die meisten im vollen Wissen, welche Konsequenzen ihre Taten haben können.
Vergewaltigungsvorwürfe von Frauen an Männer sind in etwa dasselbe wie wenn man jemanden der Pädophilie bezichtigt. Selbst wenn die Unschuld zweifelsfrei bewiesen wird. Es haftet bis an das Lebensende an dem Beschuldigten. Solche Vorwürfe sind sehr mächtig und deshab sollte man Rufmord diesbezüglich auch entsprechend härter Bestrafen als andere böswillige Beschuldigungen.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
13.11.2014 um 21:14Auf jeden Fall hat sie diese Strafe nicht verdient.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
13.11.2014 um 21:51pokpok schrieb:Auf jeden Fall hat sie diese Strafe nicht verdient.Weil? Sie hat das Rechtssystem benutzt um einen Menschen zu zerstören. Wenn er ihr wirklich nichts angetan hat, und das scheint der Fall zu sein, dann möchte ich mir gar nicht vorstellen was für ein Mensch diese Frau sein muss um einfach 5 Jahre mit dem Wissen zu leben dass jemand wegen ihr im Knast verrottet.
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13.11.2014 um 21:54z3001x schrieb:Weil?Ich habe nicht gesagt dass sie weniger verdient hat. ;)
Die schlimmste Strafe aber hat sie sich selbst auferlegt; sie muss mit dem Wissen bis an ihrem Lebensende leben. Und das kann ihr keiner nehmen.
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13.11.2014 um 22:02pokpok schrieb:Ich habe nicht gesagt dass sie weniger verdient hat. ;)Ah ;-).
pokpok schrieb:Die schlimmste Strafe aber hat sie sich selbst auferlegt; sie muss mit dem Wissen bis an ihrem Lebensende leben.Ich weiß nicht. Hätte sie ihn in Rage verletzt oder getötet, würde ich glauben können dass ihr das irgendwann leid tut, ein paar Stunden oder Tage kann man schon in einem Wahn sein der zu so einer Tat führt. Aber sie hat sich eine Geschichte ausgedacht, ist zur Polizei gegangen, hat sich mit ihrer Kollegin verbündet, ist vor Gericht gegangen. Wochen und Monate, in der ihr klar geworden sein muss was sie da tut, und sie hat es nicht aufgehalten. Ich glaube nicht, dass sie ein Mensch mit einem sehr ausgeprägten Gewissen ist.
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14.11.2014 um 09:17gerhard86 schrieb:Ich weiß nicht. Hätte sie ihn in Rage verletzt oder getötet, würde ich glauben können dass ihr das irgendwann leid tut, ein paar Stunden oder Tage kann man schon in einem Wahn sein der zu so einer Tat führt. Aber sie hat sich eine Geschichte ausgedacht, ist zur Polizei gegangen, hat sich mit ihrer Kollegin verbündet, ist vor Gericht gegangen. Wochen und Monate, in der ihr klar geworden sein muss was sie da tut, und sie hat es nicht aufgehalten. Ich glaube nicht, dass sie ein Mensch mit einem sehr ausgeprägten Gewissen ist.Sie ist kühl und berechnend. Emotional ist bei ihr nie viel los gewesen. Sie ist (war) zwar sehr nett und "pfiffig", aber sie kann (konnte) echt ein Emo-Eisklotz sein. Ich denke, dass sie diese Antiemotionalität, bzw. diese Fassade für diese Situation nicht fallen lässt.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
14.11.2014 um 17:14aus Wikipedia:
Jeder, der eine Straftat begeht - von Schwarzfahren oder Ladendiebstahl bis zum Mord, muss damit rechnen gefasst und bestraft zu werden. Durch den im StGB vorgegebenen Strafrahmen sind Straftaten kalkulierbar. Wer eine Bank überfällt hat im günstigen Fall nie wieder finanzielle Sorgen und kann sich vieles leisten, was andere nicht können. Im ungünstigen Fall muss er ein paar Jahre ins Gefängnis und wird dann resozialisiert. Bei einem Banküberfall wird aber auch kein Einzelner extem geschädgt sondern der Schaden verteilt sich auf so viele, dass der einzelne Bankkunde nichts davon merkt.
Anders als im vorlegenden Fall. Hier ist eine einzelner extrem geschädigt worden.
Die Frau hat für einen relativ geringen Vorteil für sich selbst - einen besseren Posten zu bekommen - billigend in Kauf genommen, dass ein anderer nicht nur mehrere Jahre ins Gefängnis muss, sondern auch seine Arbeit verliert und keine vergleichbare Position wieder finden wird. Mit den weiteren Folgen mag sie nicht gerechnet haben.
Die o.g. Ziele einer Strafe werden mit diesem Urteil in keiner Weise erreicht - sie setzen eher ein Zeichen, dass man - bei ausreichender krimineller Energie - mit wenig Risiko viel erreichen kann.
Das das Bewusstsein, jemandem soetwas angetan zu haben, für sie auch eine Strafe darstellt halte ich für unwahrscheinlich. Solch ein Strafprozess einschließlich der vorhergehenden Ermittlungen dauert einige Monate bis zur Verurteilung, in denen sie hätte erkennen können, auf was es hinausläuft, wobei sie sich relativ gefahrlos hätte zurückziehen können - etwa indem sie sich nicht mehr sicher erinnert.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, Personen, die gegen Rechtsnormen verstoßen, zu bestrafen. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]Ich halte im vorliegendem Fall 5,5,Jahre für entschieden zu wenig, auch wenn das Strafgesetzbuch für die begangenen Delikte "nicht mehr hergeben mag", womit ich jedoch keinesfalls sagen will, dass Urteile nicht auf der Grundlage des StGB gefällt werden sollten - alles hat seine Vor- und Nachteile.
mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).
Jeder, der eine Straftat begeht - von Schwarzfahren oder Ladendiebstahl bis zum Mord, muss damit rechnen gefasst und bestraft zu werden. Durch den im StGB vorgegebenen Strafrahmen sind Straftaten kalkulierbar. Wer eine Bank überfällt hat im günstigen Fall nie wieder finanzielle Sorgen und kann sich vieles leisten, was andere nicht können. Im ungünstigen Fall muss er ein paar Jahre ins Gefängnis und wird dann resozialisiert. Bei einem Banküberfall wird aber auch kein Einzelner extem geschädgt sondern der Schaden verteilt sich auf so viele, dass der einzelne Bankkunde nichts davon merkt.
Anders als im vorlegenden Fall. Hier ist eine einzelner extrem geschädigt worden.
Die Frau hat für einen relativ geringen Vorteil für sich selbst - einen besseren Posten zu bekommen - billigend in Kauf genommen, dass ein anderer nicht nur mehrere Jahre ins Gefängnis muss, sondern auch seine Arbeit verliert und keine vergleichbare Position wieder finden wird. Mit den weiteren Folgen mag sie nicht gerechnet haben.
Die o.g. Ziele einer Strafe werden mit diesem Urteil in keiner Weise erreicht - sie setzen eher ein Zeichen, dass man - bei ausreichender krimineller Energie - mit wenig Risiko viel erreichen kann.
Das das Bewusstsein, jemandem soetwas angetan zu haben, für sie auch eine Strafe darstellt halte ich für unwahrscheinlich. Solch ein Strafprozess einschließlich der vorhergehenden Ermittlungen dauert einige Monate bis zur Verurteilung, in denen sie hätte erkennen können, auf was es hinausläuft, wobei sie sich relativ gefahrlos hätte zurückziehen können - etwa indem sie sich nicht mehr sicher erinnert.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 06:48Jimmy82vor 3 TagenHeimlich schwul :D?
@blutfeder: Ja ich würde lieber von einem Mann vergewaltigt werden als ein Messer zwischen den Rippen zu haben.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 12:09roadcaptain schrieb:Ich halte im vorliegendem Fall 5,5,Jahre für entschieden zu wenig, auch wenn das Strafgesetzbuch für die begangenen Delikte "nicht mehr hergeben mag", womit ich jedoch keinesfalls sagen will, dass Urteile nicht auf der Grundlage des StGB gefällt werden sollten - alles hat seine Vor- und Nachteile.So wie ich das verstehe, gibt das Strafgesetzbuch bis zu 10 Jahre für schwere Freiheitsberaubung her. Und die hätte sie imho durchaus auch bekommen sollen.
@Abernathy
Es gibt immer wieder Vergewaltigungen bei denen das Opfer mit einer Stich- oder Schusswaffe bedroht wird und den Widerstand aufgibt. Der Wille zu überleben ist bei den meisten stark genug dass sie so gut wie alles akzeptieren um nicht getötet zu werden.
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17.11.2014 um 12:50gerhard86 schrieb:Und die hätte sie imho durchaus auch bekommen sollen.Das Problem dabei, einen Strafrahmen voll auszuschöpfen ist folgendes:
Wie bestrafst Du einen Täter, der zwei Menschen zu Unrecht hinter Gitter bringt? Oder einen, der das nach der ersten Verurteilung noch mal macht?
Bei der Bemessung des Strafrahmens ist eben auch zu beachten, dass es ihre erste Verurteilung deswegen war.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 12:54sind 5,5 Jahre weniger bis zur Rente. Für manche 60-jährige, die ihren Job verloren haben und auf Hartz IV angewiesen sind eine Alternative. Es soll immer mehr kriminelle Rentner geben, habe ich gehört. Für die Rente reicht´s dann auch nicht, aber es gibt Grundsicherung im Alter.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 13:02Das ist schon heftig, den Mann sein leben ruiniert und dennoch in den Tod getrieben.
Solch ein Individuum von Frau, gehört besonders hart bestraft durch diese Lüge, 15 Jahre ohne Haftverkürzung.
Solch ein Individuum von Frau, gehört besonders hart bestraft durch diese Lüge, 15 Jahre ohne Haftverkürzung.
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 16:08@gerhard86
Wahrscheinlich hat man sie wegen § 153 uneidliche Falschaussage bestraft - dafür gibt es 3 Monate bis 5 Jahre. Aber es muss wohl noch ein Tatbestand hinzukommen, woher sonst 5.5 Jahre.
Wahrscheinlich wurde sie auch noch auch wegen § 164 "Falsche Verdächtigung" bestraft, der dann auch wieder den §239 auslösen kann
http://www.kanzlei-kaempf.net/anwalts-ratgeber-strafverteidigung-falsche-verdaechtigung-%C2%A7-164-strafgesetzbuch/
gerhard86 schrieb:So wie ich das verstehe, gibt das Strafgesetzbuch bis zu 10 Jahre für schwere Freiheitsberaubung her. Und die hätte sie imho durchaus auch bekommen sollen.der § 239 "Freiheitsberaubung" allein greift hier meiner Ansich nach nicht, denn sie selbst hat den Mann ja nicht seiner Freiheit beraubt.
Wahrscheinlich hat man sie wegen § 153 uneidliche Falschaussage bestraft - dafür gibt es 3 Monate bis 5 Jahre. Aber es muss wohl noch ein Tatbestand hinzukommen, woher sonst 5.5 Jahre.
Wahrscheinlich wurde sie auch noch auch wegen § 164 "Falsche Verdächtigung" bestraft, der dann auch wieder den §239 auslösen kann
http://www.kanzlei-kaempf.net/anwalts-ratgeber-strafverteidigung-falsche-verdaechtigung-%C2%A7-164-strafgesetzbuch/
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 16:13Gibt Fälle in denen die Justiz versagt.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass Veruteilung wg. Vergewaltigung nur vereinfacht wurden.
Denn falsche Vergewaltigungsanschuldigung sind kein besonders großes Problem. Das viel größere Probleme sind echte Vergewaltigung, ein Verbrechen mit einer beispiellos niedrigen Veruteilungsrate.
Hier eine Statistik aus England
Original anzeigen (0,4 MB)
Nichtmal 2% aller Vergewaltigung enden mit einer Veruteilung.
Selbst wenn man mal die 95.000 Vergwaltigung aussen vor lässt, diese Zahl wurde durch hochrechnungen Ermittelt, ist also nicht 100% verlässlich, es bleiben immer noch die von der Polizei aufgenommen Fälle von denen nichtmal ein Drittel vor Gericht landete und von denen die vor Gericht landeten endeten wiederum nur sehr wenige mit Verurteilungen.
Der Hauptgrund dafür ist, dass es in der Regel sehr schwer ist sowas tatsächlich vor Gericht nachzuweisen.
Wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt(was es in der Regel nicht gibt) steht man schonmal dumm da. DNA aus dem Intimbereich sind eine schwere angelegenheit, da die meisten Opfer nach einer Vergwaltigung als aller erstes Duschen. Verständlich, aber oft ein Fehler.
Wer sich nicht extrem wehrt und dem Täter verletzungen zufügt, idealerweise noch DNA vom Täter unter en Nägeln hat durchs kratzen etc., der hat in der Regel schlechte Karten vor Gericht.
Deswegen ist es gut, dass zumindest bei uns nun das Gesetz angepasst wurde und Verurteilungen wg. Vergewaltigung einfacher geworden sind.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass Veruteilung wg. Vergewaltigung nur vereinfacht wurden.
Denn falsche Vergewaltigungsanschuldigung sind kein besonders großes Problem. Das viel größere Probleme sind echte Vergewaltigung, ein Verbrechen mit einer beispiellos niedrigen Veruteilungsrate.
Hier eine Statistik aus England
Original anzeigen (0,4 MB)
Nichtmal 2% aller Vergewaltigung enden mit einer Veruteilung.
Selbst wenn man mal die 95.000 Vergwaltigung aussen vor lässt, diese Zahl wurde durch hochrechnungen Ermittelt, ist also nicht 100% verlässlich, es bleiben immer noch die von der Polizei aufgenommen Fälle von denen nichtmal ein Drittel vor Gericht landete und von denen die vor Gericht landeten endeten wiederum nur sehr wenige mit Verurteilungen.
Der Hauptgrund dafür ist, dass es in der Regel sehr schwer ist sowas tatsächlich vor Gericht nachzuweisen.
Wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt(was es in der Regel nicht gibt) steht man schonmal dumm da. DNA aus dem Intimbereich sind eine schwere angelegenheit, da die meisten Opfer nach einer Vergwaltigung als aller erstes Duschen. Verständlich, aber oft ein Fehler.
Wer sich nicht extrem wehrt und dem Täter verletzungen zufügt, idealerweise noch DNA vom Täter unter en Nägeln hat durchs kratzen etc., der hat in der Regel schlechte Karten vor Gericht.
Deswegen ist es gut, dass zumindest bei uns nun das Gesetz angepasst wurde und Verurteilungen wg. Vergewaltigung einfacher geworden sind.
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17.11.2014 um 16:48@1.21Gigawatt
Polemik hat bei konkreten Fällen nichts verloren.
Wenn ein Mann auf diese Weise das Leben einer Frau zerstört hätte würdest du auf Todesstrafe plädieren, richtig?
Polemik hat bei konkreten Fällen nichts verloren.
Wenn ein Mann auf diese Weise das Leben einer Frau zerstört hätte würdest du auf Todesstrafe plädieren, richtig?
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17.11.2014 um 17:00Das Kranke am dem Fall ist auch dass der angebliche Vergewaltiger die ganze Strafe absitzen musste weil er KEINE Einsicht in sein angebliches Verbrechen zeigte, d.h. unsere Justizsystem ist KRANK weils Lügner unterstützt und zum hündischen Kadavergehorsam erzieht.
Hätte der angebliche Vergewaltiger seine angebliche Schuld eingestanden so wäre deutlich früher aus dem Gefängnis entlassen worden weil er ja Einsicht und (als erster Schritt zur möglichen Besserung) zeigt. Aber so, als notorischer widerspenstiger Lügner war er wohl auch nach der Entlassung vermutlich in einer speziellen Akte als potentiell hoch gefährlicher Gewalttäter.
Wer für die Wahrheit kämpft und dabei der Justiz widerspricht wird mit vollster Härte des Gesetzes, im Namen des Volkes, zusätzlich bestraft.
Die Justiz will angepasst Arschlöcher, mehr nicht.
(Die Frau ist mM nach psychisch krank, gab einene längeren Artikel im Stern dass ihre Falschanschuldigungen sichs durchs haleb Leben ziehen).
Hätte der angebliche Vergewaltiger seine angebliche Schuld eingestanden so wäre deutlich früher aus dem Gefängnis entlassen worden weil er ja Einsicht und (als erster Schritt zur möglichen Besserung) zeigt. Aber so, als notorischer widerspenstiger Lügner war er wohl auch nach der Entlassung vermutlich in einer speziellen Akte als potentiell hoch gefährlicher Gewalttäter.
Wer für die Wahrheit kämpft und dabei der Justiz widerspricht wird mit vollster Härte des Gesetzes, im Namen des Volkes, zusätzlich bestraft.
Die Justiz will angepasst Arschlöcher, mehr nicht.
(Die Frau ist mM nach psychisch krank, gab einene längeren Artikel im Stern dass ihre Falschanschuldigungen sichs durchs haleb Leben ziehen).
5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 17:00@kalamari
Nein, ich bin aus Prinzip gegen Todesstrafe und lebenslange Haft.
Der zentrale Zweck von Haftstrafen ist die Rehabilitation. Todesstrafe und lebenslange Haft lassen keine Rehabilitation zu.
Und was ist an meinem Kommentar polemisch? Ich habe nur darauf hingewiesen, dass das größere Problem an anderer Stelle zu finden ist.
Letztendlich geht es hier ja darum was man tun könnte um sowas zu verhindern. Leider lassen sich Fehlverurteilungen aber nie zu 100% ausschließen und die Kriminalstatistiken zeigen uns, dass es nötig ist (bzw. war) das Gesetz so anzupassen, dass man Vergewaltiger leichter verurteilen kann, nicht umgekehrt.
Man kann natürlich eine höhere Strafe für die Frau in dem Fall fordern, allerdings wissen wir nichtmal wegen was genau sie jetzt verurteilt wurde(Siehe: Kommentar von roadcaptain), wie das Strafmaß zusammen kam usw. Das ist es schwer irgendwelche Aussagen darüber zu treffen wieviele Jahre Knast angemessener gewesen wären.
Nein, ich bin aus Prinzip gegen Todesstrafe und lebenslange Haft.
Der zentrale Zweck von Haftstrafen ist die Rehabilitation. Todesstrafe und lebenslange Haft lassen keine Rehabilitation zu.
Und was ist an meinem Kommentar polemisch? Ich habe nur darauf hingewiesen, dass das größere Problem an anderer Stelle zu finden ist.
Letztendlich geht es hier ja darum was man tun könnte um sowas zu verhindern. Leider lassen sich Fehlverurteilungen aber nie zu 100% ausschließen und die Kriminalstatistiken zeigen uns, dass es nötig ist (bzw. war) das Gesetz so anzupassen, dass man Vergewaltiger leichter verurteilen kann, nicht umgekehrt.
Man kann natürlich eine höhere Strafe für die Frau in dem Fall fordern, allerdings wissen wir nichtmal wegen was genau sie jetzt verurteilt wurde(Siehe: Kommentar von roadcaptain), wie das Strafmaß zusammen kam usw. Das ist es schwer irgendwelche Aussagen darüber zu treffen wieviele Jahre Knast angemessener gewesen wären.
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17.11.2014 um 17:025,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
17.11.2014 um 17:03@1.21Gigawatt
ich stimme dir als Mann zu, Sex nur noch unter Zeugen damit es später nicht zu falschen Verdächtigungen kommt. Gilt selbst für Ehepartner da auch dort Vergewaltigungen stattfinden können.
Eine selbstgedrehtes Sex-Video zum Beweis der angeblichen Freiwilligkeit ist nicht ausreichend, wird vor Gericht nicht anerkannt.
ich stimme dir als Mann zu, Sex nur noch unter Zeugen damit es später nicht zu falschen Verdächtigungen kommt. Gilt selbst für Ehepartner da auch dort Vergewaltigungen stattfinden können.
Eine selbstgedrehtes Sex-Video zum Beweis der angeblichen Freiwilligkeit ist nicht ausreichend, wird vor Gericht nicht anerkannt.