5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung
03.12.2014 um 12:10@1ostS0ul
@ähhhhttp://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:8Hd38l52G1sJ:https://www.frauen-gegen-gewalt.de/bff-studien-und-umfragen.html%3Ffile%3Dtl_files/downloads/sonstiges/Streitsache_Sexualdelikte_Zahlen_und_Fakten_b.pdf+&cd=4&hl=de&ct=clnk≷=de&client=firefox-a
Zumindest den Schema-Verurteilungen muss man entgegen wirken.
Wenn man weiß, dass die meisten Vergewaltigung von Personen aus dem Umfeld und meistens in den eigenen vier Wänden passieren, dann macht es keinen Sinn, dass die Verurteilungsquoten höher sind wenn der Täter Migrant und Fremder ist.
Ich denke es macht Sinn Verurteilungen auf Basis vom Beweis des Geschlechtsverkehrs und eines psychologischen Gutachtens zuzulassen, selbst wenn es keine Zeugen gibt und keine Verletzungen.
Zudem noch, wenn das Opfer nachweislich stark alkoholisiert war und der Beschuldigte nicht.
In dem Fall müssen sich Männer einfach damit abfinden, dass sie keine Betrunken abschleppen und durchnehmen dürfen.
@ähhh
Eine repräsentative Dunkelfeld-Studie1 aus dem Jahr 2004 zeigt:
- 13% der in Deutschland lebenden Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr
strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt (Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung) erlebt. Das ist fast jede 7. Frau.
In wie vielen Fällen wird Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben?
- 2001- 2006 wurden jährlich ca. 1.400 Anklagen erhoben. Dies bedeutet – trotz gestiegener Anzeigen - keinen Anstieg seit den 1980er Jahren. Beispiel: 1985 wurden 1480 Anklagen erhoben, 1995 1323.
Aus welchen Gründen werden so viele Verfahren eingestellt?
- Verdächtiger nicht identifiziert
- Mangel an Beweisen
- Keine Beweise für sexuellen Übergriff
- Aussage gegen Aussage
- Betroffene wirkt nicht mit
Falsche Beschuldigungen – ein großes Problem?
Die Studie von Seith/ Kelly/ Lovett zeigt: Falsche Beschuldigungen sind marginal.
„Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1-9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und den Justizbehörden weit verbreitetet Auffassung, dass Falschanschuldigungen ein großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen.“
Klassische Mythen über Vergewaltigungen sind z.B.:
- Opfer und Täter kennen sich nicht
- die Opfer sind jung und hübsch, ältere Frauen oder Frauen mit Behinderungen
gehören nicht dazu
- die Tat passiert im öffentlichen Raum, z.B. Park
- der Täter überwältigt das Opfer mit brutaler körperlicher Gewalt und/ oder sogar
Waffengewalt
Die europäischen vergleichenden Daten der Studie bestätigen: Je näher der Fall und der Verdächtige an stereotypen Vorstellungen von Vergewaltigungen sind, desto wahrschein- licher ist es, dass es zu einer Verurteilung kommt. Die Mythen beeinflussen dabei sowohl Professionelle (z.B. aus den Bereichen Polizei und Justiz), als auch die allgemeine Öffentlichkeit und sogar die betroffenen Frauen selbst.
Die folgenden Faktoren machen der Studie gemäß eine Verurteilung wahrscheinlicher:
Der Verdächtige
- hat einen Migrationshintergrund/ ist nicht „weiß“
- hat Alkohol konsumiert
- ist ein Fremder
- Ist bereits einmal verurteilt worden
Das Opfer
- Hat dokumentierte Verletzungen
Vergewaltigungsmythen führen auch dazu, dass viele betroffene Frauen sich erst gar nicht trauen, eine Vergewaltigung anzuzeigen, da sie meinen, keine ‚richtige’ Vergewaltigung erlebt zu haben.
Zumindest den Schema-Verurteilungen muss man entgegen wirken.
Wenn man weiß, dass die meisten Vergewaltigung von Personen aus dem Umfeld und meistens in den eigenen vier Wänden passieren, dann macht es keinen Sinn, dass die Verurteilungsquoten höher sind wenn der Täter Migrant und Fremder ist.
Ich denke es macht Sinn Verurteilungen auf Basis vom Beweis des Geschlechtsverkehrs und eines psychologischen Gutachtens zuzulassen, selbst wenn es keine Zeugen gibt und keine Verletzungen.
Zudem noch, wenn das Opfer nachweislich stark alkoholisiert war und der Beschuldigte nicht.
In dem Fall müssen sich Männer einfach damit abfinden, dass sie keine Betrunken abschleppen und durchnehmen dürfen.