Ausländer-Kinder RUNTER von deutschen Spielplätzen....
02.10.2014 um 18:45@vincent
vincent schrieb:Zumal, das Recht die Kinder von dem Spielplatz zu verjagen, haben die Eigentümer ganz einfach.Wenn sie eine eigene Grünfläche einzäunen und ausstatten, dann ja!