Ausländer-Kinder RUNTER von deutschen Spielplätzen....
02.10.2014 um 13:09@kalamari
Das ist mir klar, brauchst mich nicht mit solchen platten Informationen zu belehren.
Alles erdenkliche wird wohl etwas sorgfältiger geregelt sein, vom Gesetzgeber; vor allem unter dem Gesichtspunkt des zumutbaren.
Eine Umzäunung wird wohl in der Regel als ausreichend gewürdigt. Je nach Höhe, Stabilität etc.
Wenn ich fahrlässig Instandsetzungsarbeiten vergesse, möglicherweise! Aber auch das bezweifle ich stark.
Auf keinen Fall, werde ich bestraft, wenn sich Jugendliche unbefugt Zutritt zu meinem Grundstück verschaffen und es zu einem Unfall kommt.
Zeig mir doch mal, wie es deiner Meinung nach geregelt ist. Ich warte gespannt.
Das ist mir klar, brauchst mich nicht mit solchen platten Informationen zu belehren.
Alles erdenkliche wird wohl etwas sorgfältiger geregelt sein, vom Gesetzgeber; vor allem unter dem Gesichtspunkt des zumutbaren.
Eine Umzäunung wird wohl in der Regel als ausreichend gewürdigt. Je nach Höhe, Stabilität etc.
kalamari schrieb:Selbst wenn besoffene Jugendliche auf deinem Grundstück wärend deines Urlaubs Dummfug veranstalten und sich dabei verletzen, weil etwas auf deinem Grundstück geschehen ist (z.B. Dachziegel fällt herunter), dann bist du in einer Teilschuld.Boah.. ne, sorry. Aber deine Rechtskenntnisse scheinen mir echt viel zu dürftig, als dass du dich hier als Besserwisser aufspielen kannst.
Wenn ich fahrlässig Instandsetzungsarbeiten vergesse, möglicherweise! Aber auch das bezweifle ich stark.
Auf keinen Fall, werde ich bestraft, wenn sich Jugendliche unbefugt Zutritt zu meinem Grundstück verschaffen und es zu einem Unfall kommt.
Zeig mir doch mal, wie es deiner Meinung nach geregelt ist. Ich warte gespannt.