Ausländer-Kinder RUNTER von deutschen Spielplätzen....
02.10.2014 um 11:14vincent schrieb:Die Sinnhaftigkeit von einigen darf man so als mündiger Bürger auch in Frage stellen.Sollte man als Mensch mit etwas vorhandener Intelligenz sogar.
vincent schrieb:Die Sinnhaftigkeit von einigen darf man so als mündiger Bürger auch in Frage stellen.Sollte man als Mensch mit etwas vorhandener Intelligenz sogar.
Bone02943 schrieb:Einzig die Haftung, sollte das Spielgerät schuld sein, geht eben nicht auf die Stadt sondern die Hausgemeinschaft welcher der Spielplatz gehört. Dazu evtl. verletzung der Aufsichtspflicht,... Ich sehe da kein wirkliches Problem.Du siehst da wirklich kein Problem?
kalamari schrieb:BrandschutzverordnungHat zwar alles nichts mit "Personenschutz" zu tun, aber gut. Was willst du denn damit sagen? Jetzt auf den Kontext bezogen?
StVO
Versammlungsstättenrichtlinie
Alles nur "kann-Bestimmungen"?
Bone02943 schrieb:Nur wenn sie den Spielplatz nicht ordnungsgemäß wartet. Wer privateigentum besitzt der muss auch dafür sorgen das die Spielgeräte in einem Zustand sind, in dem sich Kinder darauf nicht verletzen.Es gelten aber andere Vorschriften diesbezüglich.
Streuselchen schrieb:Meine Rechte darf ich wahrnehmen , oder?Jap. Und das darf natürlich auch der Eigentümer des Spielplatzes. Der darf nämlich als Privateigentümer nach eigenem Gusto entscheiden, wen er auf SEINEN Spielplatz lassen möchte oder nicht.
kalamari schrieb:"Unbefugten ist der Zutritt verboten"Aber doch nur einzig aus dem Grund, fremde Blagen und mehr Lärm fern zu halten. Als ob es da einem um irgendeine Sicherheit von Kindern gehen würde, pff.
vincent schrieb:Joa, wenn man jetzt mit Tempo 75 durch die Straßen brettert, weil man ein verunfalltes Kind ins Krankenhaus fährtDas ist sogar eine ziemlich heikle Frage.