Streuselchen schrieb:Wenn du mitgelesen hättest, wüsstest du, das 50 m weiter nun ein Spielplatz errichtet wurde.
Na, is doch schön. Gibts doch nix mehr zu meckern....
Bone02943 schrieb:Wow dein Garten und ein großes Wohnumfeld...
Privateigentum ist Privateigentum.
Bone02943 schrieb:Vielleicht sollten sich diese Hausgemeinschaften völlig einmauern, nicht das noch jemand den Gehweg benutzt ohne dort Miete zu zahlen.
Weißt Du....das find ich das Tolle an unseren zivilrechtlichen Bestimmungen - jeder, wie er mag
;)Bone02943 schrieb:Es gibt einfach dinge da übertreibt man. Es sind doch nur Kinder, sollen die doch auf Spielplätzen spielen. Ist ja nicht so das es ein Privatspielplatz wäre, der im Garten eines Einfamilienhauses steht.
Es IST ein Privatspielplatz. Die Größe des Hauses spielt dabei keine Rolle.
Wo willste denn da die Grenze ziehen? Ab so und so viel Quadratmetern Wohnfläche wird das Wohneigentum öffentlich? Wäre doch mal was. Mit welcher Berechtigung wöllte man denn dann die hauseigenen Parkplätze noch vor Fremdparkern schützen?
Das Ergebnis wäre doch nur, dass kein Privatinvestor mehr in derartige Projekte investiert.