Piorama
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Gentrifizierung und man findet kein Heilmittel!
14.06.2014 um 23:24@Butterbirne
– Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland[2]
„(1) Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.
(2)
Absatz 1 beeinträchtigt jedoch nicht das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“
– Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention[3]
Du brauchst darüber nicht nachdenken.
Denn du kommst ja aus gutem Haus.
– Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland[2]
„(1) Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.
(2)
Absatz 1 beeinträchtigt jedoch nicht das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“
– Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention[3]
Du brauchst darüber nicht nachdenken.
Denn du kommst ja aus gutem Haus.