Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
12.12.2013 um 22:02Sollte sich die Mandantenvereinbarung bewahrheiten...was wären die rechtlichen Folgen?
stanmarsh schrieb:Ich kann Dir versichern, dass JEDER deutsche Provider auch weiterhin Daten aufgrund von Gerichtsbeschlüssen rausgeben wird. Vielleicht unter Protest, aber sie werden es tun (müssen).Na hör mal. Du willst doch jetzt nicht andeuten , dass die Telekom nicht zwischen streamen und downloaden unterscheiden kann. Meinst du die wissen nicht , dass beim streamen nicht downgeloadet wird und unterstellst du dass die nicht wussten , dass die Gerichtsbeschlüße ergaunert worden sind ?
Ansonsten haben die Ruckzuck ne Hausdurchsuchung an der Backe und dann haben Sie ein echtes Problem.
Auf keinen Fall sowas ignorieren, immer (!) sofort (!) zum Anwalt mit so einem Scheiss.Wo hast du denn diesen Quatsch her? Genau das Gegenteil ist richtig!
Roydiga schrieb:Da wird jemand schon auf den Seiten gewesen sein, ich vermute mal der Freund und der traut sich nicht es zuzugeben.Ich werd meinem Freund das morgen mal zeigen.
Dass da nur Sekunden reingeschaut wurde, zeigt wohl, dass der Herr auf der Suche war. xD
Maverick119 schrieb:Na hör mal , die haben doch das Protokoll über deinen sogenannten Verstoß und wenn es so ist wie von dir beschrieben, dass du gar nicht auf Red Tube warst, dann darf doch der Provider nicht einfach so Kundendaten weitergeben.Es obliegt nicht dem Provider zu entscheiden, ob die Herausgabe rechtens ist oder nicht. Wenn er glaubt, dass es nicht rechtens ist, kann er (nach der Herausgabe) Einspruch / Klage einreichen.
Bis jetzt wurden nur Telekom-Kunden wegen illegalen Porno-Streamings belangt. Das kann sich nach Weihnachten aber ändern – dann könnten auch Kunden von Versatel, O² und Kabel Deutschland ins Visier der Rechtsverteidiger geraten.So - und zu welchem Provider sollte ich jetzt wechseln?? :ask:
Auch die User anderer Erotik-Portale als Redtube dürfen sich nicht mehr sicher fühlen. Die Fahnder haben längst andere Sexfilm-Plattformen auf dem Zettel. Das bestätigte Urmann. Quelle:Bild
- Sie haben per E-Mail eine Abmahnungen “von U+C” erhalten? Bitte löschen und nicht hier anrufen.:troll:
- Sie haben wegen angeblichem Streaming-Gucken bei RedTube eine Abmahnung von U+C erhalten? Cool bleiben und in den nächsten Wochen Internet lesen. Reaktion aktuell zu 99,99% entbehrlich. Bitte nicht hier anrufen.
- Sie gucken gerne und oft Pornos und befürchten, eine Abmahnung zu bekommen. -> Ihr Hobby interessiert mich nicht. Bitte warten Sie, bis Sie eine Abmahnung bekommen. Vorher bitte nicht hier anrufen.
- Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen? Schicken Sie mir die Abmahnung per E-Mail oder Post, die brauche ich so oder so. Bitte nicht hier anrufen. Ich melde mich dann.
- Sie sind ein weiblicher Pornostar und kommen demnächst nach Münster? Ruf. Mich. An!
zer0 schrieb:Niemals auf irgendwelche Leute vertrauen die sagen ach das kannste ignorieren da hörste nie wieder was davon!!Sehe ich genauso. Aber manche verwechseln hier eh Äpfel mit Birnen.
In den aktuellen Redtube-Verfahren sollen insgesamt Anwaltskosten pro Fall in Höhe von 169,50 € entstanden sein. So wird es jedenfalls in den tausenden Abmahnungen behauptet. Diese Kosten, die die The Archive AG angeblich für die Beauftragung der Kanzlei U+C gehabt hat, sowie 65 € pauschale Ermittlungskosten soll der Abgemahnte erstatten. Es ist allerdings wichtig, dass diese Kosten tatsächlich entweder gezahlt worden sind oder zumindest gezahlt werden sollten. Ansonsten wäre den Abgemahnten etwas vorgegaukelt worden. Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.
Quelle: http://nebelhorn-piratenradio.de
kopischke schrieb:Ich finde es eine Sauerei sondergleichen, das man immer als Abgemahnter im Gegensatz zu einem Beschuldigten in einer Strafsache in der Beweispflicht seiner Unschuldigkeit ist, das heißt man gilt generell erst mal als schuldig und muss auch alle Kosten vorab schon tragen.Ja, genau das ist der Knackpunkt.