Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
12.12.2013 um 18:51Primär werden wohl aber User von Kinox und Konsorten betroffen werden das meinte ich.
DiePandorra schrieb:Aber Du willst doch nicht wirklich, dass ihm auf die Schulter geklopft wird?!Ich hoffe eher auf das Abrutschen ;)
DiePandorra schrieb:Gegenüber von seiner Kanzlei habe ich mal im Büro gearbeitet.Ach, du bist aus Berlin?
Mr.Q schrieb:Ach, du bist aus Berlin?Ja, aber jetzt glücklicher Landmensch. ;)
Nur mal so als Gedanken... Ist es eigentlich verboten
Sich den Arsch mit einer Unterlassungserklärung abzuwischen und das
ganze dann ordentlich verpackt und frankiert (im Gefrierbeutel und
dann im Umschlag o.ä.) an den Abswender zurückzuschicken?
12.12.2011 Regensburg – Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert offene Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei handelt es sich um Forderungen von Pornofilmherstellern.