Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
27.01.2014 um 21:16http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-An-alle-Abgemahnten-Beschwerde-einreichen/forum-273756/msg-24700359/read/
und folgende:
und folgende:
Die Beschwerde kostet den Beschwerdeführer lediglich das Porto für
einen einzigen Brief. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens
muss die verantwortliche Antragstellerin (Archive AG) tragen. Wie die
Gerichtskasse die offene Forderung eintreibt kann den
Beschwerdeführern herzlich egal sein! :)
Vor allem sollte dabei bedacht werden, dass die Antragstellerin (alsoKlingt so natürlich erstmal super und auch einleuchtend - aber zur Sicherheit werde ich morgen nochmals die Telefonistinnen in Köln quälen ;)
die Archive AG) die Gerichtskosten für die Bearbeitung der
Beschwerden tragen muss. Bei tausenden von Einzelbeschlüssen wird das
richtig teuer. Ob die Gerichtskasse die Forderungen am Ende
eintreiben kann, darf den Beschwerdeführern herzlich egal sein. Es
ist aber bekannt, dass staatliche Institutionen bei der Eintreibung
offener Forderungen eine gewisse Hartnäckigkeit entwickeln. Da werden
gern auch Pfändungsbeschlüsse und sogar Haftbefehle ausgestellt. Also
auf jeden Fall Beschwerde einlegen! :)