Robert80 schrieb:Es kann also nicht passieren, dass man bei youtube ein Video anklickt und im Hintergrund sich was mit lädt bzw. aufmacht und sich verselbständigt und man sich dadurch strafbar macht.
Strafbar machst du dich allgemein erst dann, wenn du gewerbsmäßig Urheberrechte verletzt, soweit ich weiß. Das heißt, du musst schon ordentlich kriminell sein, damit dich der Staat verfolgt. Urheberrechtsverletzungen werden in der Regel einfach nur teuer, wobei der Erstverstoß mittlerweile billiger geworden ist. Früher waren es über 1000€ - heute sind es um die 200€, falls ich mich nicht täusche.
Nun zu YouTube. Wenn du dir ein Video über 'nen Stream anschaust, dann ist das momentan noch kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Dazu gibt es noch keine klare Meinung in der Rechtssprechung. Es könnte allerdings sein, dass der nächste, der deswegen verklagt wird, einen Präzedenzfall schafft und anschließend am Arsch ist.
Bei YouTube ist die Gefahr aber zu vernachlässigen, weil die Rechteverwerter (z.B. die GEZ) sofort zu Google gehen und die Videos sperren lassen, sofern es sich um Material handelt, dass dort nicht sein darf.
Sollten im Hintergrund Programme loslaufen, dessen Aktivität dir nicht bewusst ist, dann kann man dich auch nicht belangen - es sei denn, du hättest davon Kenntnis haben müssen. Bei Torrent etc. sollte dir allerdings klar sein, was du tust, schließlich ist es dir möglich, Informationen darüber zu beschaffen, was genau passiert, wenn du dort etwas downloadest.