Simowitsch schrieb:Eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft, er Alleinverdiener, 1000€ brutto, keine Kinder.
Ich (sofern ich schwul bin) mach den Haushalt, nicht als jobsuchend eingetragen.
Müsste ich mich als jobsuchend eintragen um überhaupt was zu kriegen? Wie sieht das bei eingetragener Lebenspartnerschaft und wie bei Ehe aus? Übernimmt das Amt mögliche Unkosten? Und wie viel zahlt es sonst noch?
Gut, also keine Kinder. Dann siehts so aus, der Partner hat 1000 brutto. Dann denk ich mal, er hat ca. 700-730 Euro netto,korrekt? Es ist nicht relevant ob verheiratet oder zusammen lebend. Relevant ist, WER alles in dem Haushalt lebt UND Geld verdient.
Wenn Du Dich jobsuchend meldest und Bezüge bekommst, dann werden deine Bezüge von 725 Euro (wenn du allein leben würdest und auf dies Anspruch hättest) zusammen gerechnet mit dem Gehalt Deines Partners. Dann hättet ihr zusammen über 1400 Euro.
So, und das ist über dem Limit. Du wirst dann nicht 725 Euro raus bekommen, sondern wesentlich weniger. Genaue Angaben kann ich nicht machen, aber mehr als 500 Euro wirst nicht bekommen, eher weniger.
Gruß, Dumas