@marsellus @Tussinelda @obilee So, kommen wir nun zum ersten Problem.
Wir wissen NICHT mit Gewissheit, wann menschliches Leben genau beginnt.
Das Embryonenschutzgesetz geht hierbei von einer sehr frühen Menschwerdung aus:
Embryo im Sinne des Gesetzes ist nach § 8 bereits die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle. Als entwicklungsfähig gilt eine Eizelle innerhalb von 24 Stunden nach der Kernverschmelzung, wenn nicht bereits festgestellt wird, dass sich die befruchtete Eizelle nicht über das Einzellstadium hinausentwickeln kann. Damit ist diese Definition weiter gefasst als der medizinische Begriff des Embryos.
siehe auch:
http://f.sbzo.de/onlineanhaenge/files/978-3-14-150512-2-7-l.pdf (Archiv-Version vom 08.03.2014)Dies ist jedoch umstritten, da es Auffassungen gibt, die den Beginn des menschlichen Lebens mit dem Einsetzen des Herzschlages (7.-8. Woche) oder mit der Verarbeitung von Hirnreizen (ca. 70 Tage nach Befruchtung) verorten!
Siehe auch:
http://www.zellux.net/m.php?sid=5http://www.svss-uspda.ch/de/facts/biologie.htmWenn wir uns also darüber unterhalten, wann menschliches Leben genau beginnt oder ob und bis wann es abgetrieben werden darf, dann kann dies nach dem jetzigen Stand der Forschung ausschließlich eine ethische (moralische) Betrachtung sein, denn NIEMAND weiß, wann menschliches Leben genau beginnt.
Da wir uns nun ALLE auf sehr dünnem Eis bewegen, verdienen es alle Ansichten, die zu dem Thema vertreten werden, Gehör zu finden.
Die Biologie kann heute exakt beschreiben, was zu welchem Zeitpunkt der embryonalen Entwicklung geschieht. Welche Eigenschaften den Menschen zum Menschen machen bzw. eine Person ausmachen. Welcher Stellenwert dem embryonalen Leben im Vergleich mit anderen Werten zukommt - das sind philosophisch-ethische Fragen, auf die die Wissenschaft keine Antwort geben kann.
http://www.svss-uspda.ch/de/facts/biologie.htm