Depressionen
13.03.2022 um 17:10Tussinelda schrieb:DalaiLotta schrieb:Na genau das steht doch auch da.
Und ob es eine "gute Idee" wäre, in die SHG zu gehen war die Frage, mit der der Gruppenleiter zu @Dasdeeeeniz kam.
eben nicht, Du hast doch zitiert. Der "Gruppenleiter" hat das @Dasdeeeeniz erzählt.
Der Gruppenleiter hat es erzählt - und ich, bzw. @Dasdeeeeniz haben es dahingehend interpretiert, dass er sich aufgefordert fühlte, zu antworten. Weshalb es zu der Frage hier kam.
Tussinelda schrieb:das tatsächlich Geschriebene IST das ArgumentDass @Dasdeeeeniz sein "Unwohlsein" artikulierte, soll mir sagen, es ging nicht um ein "nein"?
Worum geht es denn sonst so bei "Unwohlsein"?
MarinaG. schrieb:Beides obliegt Fachkräften.Nein, nur die Diagnose. Das dürftest du eigentlich wissen.
MarinaG. schrieb:es eine gute Übung für beide wäre, um Eigenverantwortung zu lernen.Das habe ich nie bestritten. Ich halte es nur für fraglich, dass da wirklich kein "Machtgefälle" sei.
Immerhin schrieb er "Gruppenleiter" und nicht von einem anderen Mitglied.
MarinaG. schrieb:Dabei ist in Deutschland der Begriff des Therapeuten von Jedermann frei verwendbar und gibt an sich noch keinen Hinweis auf eine akademische Laufbahn oder gar eine fachliche Kompetenz.Aus deinem link. Geschützt ist nicht der Begriff "Therapeut", sondern nur der Begriff "Psychotherapeut".
Hör bitte auf, solch irreführenden Sachen zu behaupten.
MarinaG. schrieb:Scheinbar bist Du der Ansicht, eine fundierte Ausbildung sei sinnfrei und ein Fetisch.Nein, zum x-ten Mal. Punkt ist, dass es nicht allein um die Haftung geht, sondern darum, dass Schaden auch möglich ist, wenn man eine ordentliche Ausbildung hat. Etwas anderes zu behaupten ist Unsinn.
Ein Psychotherapeut ist nur dann "sicher" (für den Patienten), wenn er ordentlich arbeitet, die Möglichkeit ihn haftbar zu machen ist keine Vorbeugemaßnahme, die vor dem Schaden irgendwie schützen kann.
Das zu behaupten kommt dem Glauben an einen Fetisch gleich.
Es ist nicht der Ausbildungsnachweis, der gute Arbeit gewährleistet, sondern die ordentliche Anwendung des Gelernten.
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Streuselchen schrieb:Darf man kurz fragen worauf du die ganze Zeit hinaus möchtest?Ich möchte darauf hinaus, dass ich verstehe, warum @Dasdeeeeniz zum Einen dieses Unwohlsein verspürt
und zum Anderen auch nachvollziehen kann, warum es ihm in der Situation nicht leicht fiel, ein klares "Nein" zu geben.
Und warum er dennoch das Recht dazu hat, auch wenn der Gruppenleiter für seinen komischen Move nicht belangt werden kann.
Streuselchen schrieb:Und das hier ist schon rotzfrech.@Streuselchen hier wird argumentiert, es würde nix machen, wenn ein Kind in den Brunnen fällt,
denn neben anderen Brunnen stünden ja Leitern.
Eine Bescheinigung über eine Ausbildung garantiert nur, dass im Schadensfalle der Therapeut belangt wird, eine Art "Leiter" da ist.
Diese Leiter/Bescheinigung ist aber nicht mit einem Deckel auf dem Brunnen gleichzusetzen, also einem effektivem Schutz vor "Reinfall". Wer die Haftung mit "Schutz" gleichsetzt (an die Ausbildung "glaubt", statt an die ordentlichen Anwendung des Gelernten),
glaubt an den Schein wie an einen Fetisch; verwechselt die Leiter neben dem Brunnen mit einem Deckel auf dem Brunnen.
Das ist nicht "frech von mir", das ist eine Tatsache, die hier gerade verdreht wird.