@RicoNova Völlig richtig, aber das kapieren hier die Wenigsten.
Hat OP seine Freundin vorsätzlich ermordet oder fahrlässig, irrtümlich und versehentlich erschossen. Weil er sie für einen Einbrecher hielt. Staranwalt Barry Roux kämpft verzweifelt, um den Vorwurf des Vorsatzes auszuräumen. Ein " Schuldig " kann es nur geben, wenn dem Angklagten Vorsatz zweifelsfrei nachgewiesen wird, Beweise und Belege für Vorsatz ausreichen – und nicht der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" greift. Also kämpft Roux wortgewaltig und unerbittlich, um Zweifel an Zeugen und Indizien der dramatischen Nacht zu nähren. Gelingt es ihm, fällt der Vorwurf Vorsatz weg....und OP hat keine Schuld.
Es wurde deutlich, wie die Verteidigung die Geräusche der Nacht interpretiert: Pistorius sei es gewesen, der um Hilfe geschrien habe, "seine Stimme klingt dann wie die einer Frau", sagt Roux – und die Rufe kamen, nachdem er zu seinem Entsetzen entdeckt habe, dass er womöglich durch die verschlossene Tür nicht auf einen Einbrecher, sondern auf seine Freundin geschossen habe.
Juristische Experten rechnen daher inzwischen mit einem Freispruch für Pistorius vom Mordvorwurf. Putativnotwehrexzess. Leider haben die allerwenigsten hier Ahnung von Strafrecht, wissen nicht, dass bei Notwehr ( § 32 ) die Tat nicht mal rechtswidrig ist, verstehen Notwehr und putative Notwehr nicht und haben von Putativ-notwehr-exzess ( § 33 ) noch nie was gehört. Tat ist zwar rechtswidrig, der Täter dennoch schuldlos. Bleibt allenfalls fahrlässige Tötung. Wenn überhaupt. Denn auch das wissen viele hier nicht, man darf auch in SA auf einen Einbrecher schiessen. Ob das den hier versammelten Vor-Verurteilerinnen gefällt oder nicht.