Comtesse schrieb:Ich finde den Bandidos-Fall trotzdem nicht vergleichbar. Hier sah der Mann durch die Scheibe eine Gestalt und hörte, dass derjenige versuchte, in sein Haus einzubrechen. Er schoss nicht blind durch die Tür, weil da irgendwer harmlose Geräusche mache und es auch der Postbote sein könnte, er hörte Einbruchgeräusche! Dass er da dann schießen darf, weil er befürchten muss, sobald derjenige die Tür aufgebrochen hat, geht der auf IHN mit einer Waffe los, ist nachvollziehbar.
Was sind denn konkret "Einbruchgeräusche"?
Pupupu schrieb:etzt musste ich extra die Löschung meines Accounts abbrechen.
Was für ein bullshit hier erzählt wird, das ist nicht auszuhalten und bereitet mir fast körperliche Schmerzen!
Wenn man schon Strafrechtstermini und den BGH zitieren will, dann bitte auch richtig.
Der Erlaubnistatbestandsirrtum kann nur einschlägig sein, wenn das Verhalten gerechtfertigt wäre, WENN eine Rechtfertigungssituation bestanden hätte. Es ist aber nie gerechtfertigt, durch eine geschlossene Tür zu ballern!!!
Der vom BGH entschiedene Bandidos-Fall war von ganz anderer Natur. Hier gab es eine reale Bedrohung, denn dem, der schließlich schoss, wurde mehrfach gedroht, dass man ihn tötet. Der Mann, der schließlich schoss, rief den Polizisten (die er für das Rocker-Tötungs-Kommando hielt) mehrfach zu, sie sollen sich "verpissen"- nur diese ließen nicht ab und als schließlich schon zwei der drei Schlösser aufgebrochen waren, feuerte er schließlich, weil die Bedrohung unmittelbar bevorstand. Oscar warnte aber niemanden- oder gleicht er seine Version gar wieder an? Davon war nie die Rede! Er ballerte wie ein Irrer durch die verschlossene Tür und das kann kein Erlaubnistatbestandsirrtum dieser Welt entschuldigen!
Du hast das Konstrukt der Putativnotwehr offenbar nicht ganz verstanden. Es geht darum, dass jemand sich in einer Bedrohungslage wähnt, die objektiv nicht besteht.
Laut Pistorius gab es Geräusche, die einen Einbrecher nahelegten. Natürlich müsste man jetzt in einem zweiten Schritt prüfen, ob er hätte erkennen können, dass dies nicht der Fall ist. Aber soweit bin ich doch gar nicht. Es geht -bislang- lediglich darum, dass man das nicht rundherum ablehnen kann.
Wenn das so großer Quatsch ist, dann dürfen wir uns schon fragen, was Roux da jetzt so lustige Verrenkungen macht.
Und es war immer noch ein Hell´s Angels-Fall.
Comtesse schrieb:Vor allem würde man doch von der Polizei erwarten, dass sie erst Mal klingelt oder ruft "Aufmachen, Polizei!" Spätestens nach seinen Warnrufen hätte das SEK sich als Polizei zu erkennen geben müssen. Da wäre ICH auch davon ausgegangen, dass da ein gefährlicher Einbrecher an der Tür steht und nicht die Polizei. Der Irrtum war hier nachvollziehbar und die Bedrohung unmittelbar gegeben.
Das war schon immer die Taktik des SEK. Die haben noch nie "Aufmachen! Polizei!" gerufen.
Aber ich versteh schon - wenn irgendwer an der Haustür scharrt, darf man durchballern. Wenn jemand im Bad scharrt, sind das eher lustige Scherze des Nachbarjungen.