@LivingElvis Bei einem Rocker-Krieg gibt es zwei Seiten … Bandidos und Hell´s Angels. Die Bandidos wollten morden, also finde ich s nicht vermessen, ihn „Bandidos-Fall“ zu nennen. Meinetwegen können wir ihn aber auch nach dem Schießer benennen, dies tut nicht zur Sache.
Du jonglierst mit Begriffen von denen du offensichtlich nicht viel verstehst, sondern nur meinst, sie zu verstehen. Schade.
Wir können es aber für dich auch ganz schulmäßig machen:
I. Tatbestandsmäßigkeit (+)
II. Rechtswidrigkeit (+)
III. Schuld (-)
1. Erlaubnistatbestandsirrtum
a) Notwehrlage aus Sicht des Hell´s Angels (+)
b) Notwehrhandlung erforderlich? (+)
Hier entbrennt der Streit, Einzelfallbetrachtung! Hier: (+)
c) Verteidigungswille (+)
2. Rechtsfolge des Etbi
Und dann machst du auch noch den Fehler, dass du deutsches Recht mit südafrikanischem Recht gleichsetzt. Oh je.
Des Weiteren hat Reeva ja gerade nicht an der Tür "gescharrt", es war nie die Rede, dass ein Angriff bevorstand. Nur von Geräuschen aus dem Bad wurde gesprochen. Erforderlich war hier (nach deutschem Recht betrachtet), dass man flieht, den Wachdienst oder die Polizei ruft, aber bestimmt nicht Ballern durch die geschlossene Tür.