Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
05.03.2014 um 21:48Zumindest im deutschen Notwehrrecht gibt es keine VerhältnismäßigkeitIch zitier mal für Dich aus dem entsprechenden Urteil:
"3. Unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist der Verteidigende zudem nur dann auf die für den Angreifer weniger gravierende verwiesen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht. In der Regel ist der Angegriffene bei einem Schusswaffeneinsatz zwar gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder vor einem tödlichen Schuss einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen."
BGH 2 StR 375/11 - Urteil vom 2. November 2011 (LG Koblenz)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/11/2-375-11.php