Lieber
@aberdeenWenn wir einen Tatort vorfinden, und uns der einzige Überlebende seine Story zum Tatort erzählt, können wir nur versuchen, herauszufinden, ob seine Story zu allen Tatumständen passt oder nicht.
Dass es statistisch für sicher gilt (statistisch, natürlich nie beim je einzelnen Fall!), dass so manches „Accidents“ gar keine waren, darüber dürften wir einig sein.
Was nicht angängig ist: Die Messlatte ungebührlich hoch zu legen. Ansonsten darf ich Dich auf offener Strasse vor Zeugen erschiessen („Der griff in die Tasche, und ich dachte, der zieht ne Waffe“ - nicht wiederlegbar, nach Deinen Maßstäben! Schon gar nicht derzeit. Denn der Streit im allmy-Forum, herr Vorsitzender, bedenken Sie...und ich habe solche Angst vor dem gehabt ;-) ).
Hier wurde bewiesen (und sorry, es spiele ein jeder für sich die Timeline durch, darüber diskutiere ich jetzt wirklich nicht mehr!), dass OP die Klospülung gehört haben MUSS – nämlich ausweislich seiner eigenen Aussagen. Das ist nicht „Meinung“. Das ist nicht könnte-ja-auch-anders-sein. Das ist exakte Tatreko! Das eben ist krininalistische Analyse, Aussagen mit objektiven Tatumständen konfrontieren – und Widersprüche, falls vorhanden, manifest machen. Reeva = im dunklen auf Klo, auf Klo kein Handy (also nix da in der Nacht n büschn daddeln), Blase leer, Hose wieder hochgezogen, Toilette war gespült = bedeutet objektiv: Klogang muss gerade beendet gewesen sein. Bedeutet objektiv (bitte Timeline nachspielen zu Hause): Er muss es gehört haben. Alles andere sind Einwände a la „Aber es könnten doch auch Außeriodische gewesen sein“.
Du bist vom Fache, Du weißt, dass es eine solche präzise, punktuelle Wahrnehmungstörung bei sonst wacher Wahrnehmung, die er uns selber ja schildert, nicht gibt. Und bitte jetzt nicht mit dem Elefanten kommen. Das ist was anderes. Er hat ja direkt und zielbewusst auf die Vorgänge im Klo geachtet – so schildert er es selber!
Ich glaube, dass seine Anwälte hier einen Fehler gemacht haben.
Die Story „Dann weiß ich noch, dass ich Reeva zugerufen habe – voller Angst – sie solle die Polizei rufen...und danach, Frau Richterin, habe ich einfach einen Blackout, ich muss dann ja wohl in Panik viermal aufs Klo gefeuert haben, aber das weiß ich nicht mehr, ach Gott, ich habe mein Baby getötet, mein Baby, wir waren sooo glücklich!“ ...diese Story hätte man ihm nur schwer widerlegen können. Aber da er (oder seine Anwälte) so dumm waren, uns eine relativ präzise Story anzudrehen, ist es legitim, die Widersprüche in dieser Story dar zu tun.
Referenzbeispiel: Fall Bubi Scholz! Bubi wollte auf „total besoffen Filmriß, weiß nix mehr“ hinaus.
Das aber hat ihm Staatsanwalt Wiedemann um die Ohren gehauen, und zwar völlig zu Recht: Seine Tatwaffe musste man nämlich – unstreitig – erst zusammen setzen und laden. Das aber erforderte einen gewissen Rest an Koordination. „Total besoffen, Filmriß“ fiel aus. Und natürlich könnte man jetzt sagen: Aber vielleicht hat Bubi Scholz, obwohl total besoffen, beim Zusammensetzen einfach Glück gehabt... das aber hat das Gericht zu Recht verneint. Nach menschlichem Maß (nach welchem sonst sollen wir messen) ausgeschlossen. (Scholz war dann mit den drei jahren gut bedient; warum das Urteil so milde ausfiel, das hatte andere Gründe. Dazu gerne auch, wenn gewünscht, näheres.)
So auch hier: dass er ansonsten strukturiert und geplant vorgeht, nur die ihm wohlvertraute Spülung nicht gehört haben will...das ist nach menschlichem Maß auszuschließen.
Und das ist kein Urteil-nach-Stimmungslage, sondern präzise und exakte Tatortarbeit.
Sollte er verurteilt werden, weil zwei, drei Freundinnen von Reeva aussagen „ach, die hatten krach“, dann wäre das ein Skandal. Da sind wir uns einig. Sollte er im Rahmen einer präzisen Tatortreko verurteilt werden, die sachlich dartut, dass er die Spülung gehört haben muss – dann wäre das in Ordnung!