Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:07@peregrina
Das Thema hatten wir doch schon zur Genüge. Das Urteil, auf das du dich berufst, behandelt die Putativnotwehr und nicht den Putativnotwehrexzess, der im Fall von OP in Betracht käme. Der Exzess wird nach deutschem Recht anders behandelt als die Putativnotwehr. Nach ganz herrschender Auffassung folgt der Putativnotwehrexzeß allein den Regeln des Verbotsirrtums (§ 17 StGB): Waren sowohl der Irrtum über die Notwehrlage als auch der Irrtum über das erforderliche Verteidigungsmaß unvermeidbar, dann ist der Täter entschuldigt. Waren beide Fehlvorstellungen oder war eine von ihnen vermeidbar, dann handelt es sich um einen vermeidbaren Verbotsirrtum. Siehe Link von vor einigen Tagen, der von CQ geteilt wurde:
http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/Kai.U.Pawlowski/HP/Notwehr.htm
Ergänzend dieser Link mit einer komprimierten Übersicht: http://www.cobocards.com/pool/de/card/33323340/online-karteikarten-wie-ist-der-putativnotwehrexzess-zu-behandeln-/
Die von dir gebetsmühlenartig wiederholte Rechtseinschätzung zum PNE entspricht nicht der herrschenden deutschen Rechtsauffassung. Grundsätzlich sind die meisten Irrtümer vermeidbar. Im Fall von OP wären ja eindeutig beide Irrtümer leicht zu verhindern gewesen. Hätte er nur kurz im Bett nachgesehen, ob Reeva dort liegt und sie gefragt, ob sie sich im Klo aufhält, wäre ohne Weiters deutlich geworden, dass keine Notwehrsituation vorliegt. Auch dass das Verteidigungsmaß in Bezug auf einen Einbrecher nicht angemessen war, war OP bekannt. Dies hat zur Folge, dass OP als Täter nicht entschuldigt ist.
Das ist – wie ebenfalls mehrfach betont wurde - die deutsche (!) Rechtslage. Selbstverständlich wird das südafrikanische Gericht nicht (!!) das deutsche Strafgesetzbuch heranziehen. Offenbar gelten dort sogar noch striktere Grundsätze. Insbesondere die Maßgabe, wann eine Notwehrsituation vorliegt, die zur Schussabgabe als Abwehr eines Angriffs berechtigt, sind sehr klar geregelt:
Deadly physical force can only be applied where it is reasonably necessary to prevent an imminent and deadly attack.
Für eine putative self defence ist entscheidend, ob ein anderer vernünftiger, beinamputierter und ebenso waffenkundiger Mensch in derselben Situation genauso reagiert hätte. Es ist also danach zu fragen, ob seine Reaktion angemessen war.
http://www.timeslive.co.za/local/2014/03/28/question-of-reasonableness-likely-to-be-key-in-pistorius-case
Ich wüsste nicht, wie man begründen will, dass es angemessen war, 4mal durch die Tür zu schießen. Noch dazu mit der auf tödliche Verletzungen ausgelegten Munition. Auf einen Menschen, der hinter der Tür aufgrund der Größe des Raumes keine Ausweichmöglichkeit hat. Auch das übrige Vorgehen sieht nicht danach aus, als ob ein vernünftiger Beinamputierter in derselben Situation genauso gehandelt hätte. Subjektiv könnte OP zwar vorausgesehen haben, dass sein Leben in Gefahr war, aber das ist nicht entscheidend. Es kommt darauf an, ob dieser subjektive Glaube objektiv angemessen war, und ob er andere vorbeugende Schritte hätte unternehmen können.
Die südafrikanische Rechtsauffassung ist ziemlich klar. Wenn man der drohenden Gefahr (Bedrohung) entkommen kann, ohne das eigene Leben zu gefährden, muss man es tun. Wenn man eine Person tötet, müssen so gravierende Umstände vorliegen, dass es eigentlich (praktisch) keinen anderen Weg gab, um das eigene Leben zu schützen. Wenn ich diese Maßstäbe anlege, kann ich im Fall OP nicht erkennen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Thema hatten wir doch schon zur Genüge. Das Urteil, auf das du dich berufst, behandelt die Putativnotwehr und nicht den Putativnotwehrexzess, der im Fall von OP in Betracht käme. Der Exzess wird nach deutschem Recht anders behandelt als die Putativnotwehr. Nach ganz herrschender Auffassung folgt der Putativnotwehrexzeß allein den Regeln des Verbotsirrtums (§ 17 StGB): Waren sowohl der Irrtum über die Notwehrlage als auch der Irrtum über das erforderliche Verteidigungsmaß unvermeidbar, dann ist der Täter entschuldigt. Waren beide Fehlvorstellungen oder war eine von ihnen vermeidbar, dann handelt es sich um einen vermeidbaren Verbotsirrtum. Siehe Link von vor einigen Tagen, der von CQ geteilt wurde:
Ergänzend dieser Link mit einer komprimierten Übersicht: http://www.cobocards.com/pool/de/card/33323340/online-karteikarten-wie-ist-der-putativnotwehrexzess-zu-behandeln-/
Die von dir gebetsmühlenartig wiederholte Rechtseinschätzung zum PNE entspricht nicht der herrschenden deutschen Rechtsauffassung. Grundsätzlich sind die meisten Irrtümer vermeidbar. Im Fall von OP wären ja eindeutig beide Irrtümer leicht zu verhindern gewesen. Hätte er nur kurz im Bett nachgesehen, ob Reeva dort liegt und sie gefragt, ob sie sich im Klo aufhält, wäre ohne Weiters deutlich geworden, dass keine Notwehrsituation vorliegt. Auch dass das Verteidigungsmaß in Bezug auf einen Einbrecher nicht angemessen war, war OP bekannt. Dies hat zur Folge, dass OP als Täter nicht entschuldigt ist.
Das ist – wie ebenfalls mehrfach betont wurde - die deutsche (!) Rechtslage. Selbstverständlich wird das südafrikanische Gericht nicht (!!) das deutsche Strafgesetzbuch heranziehen. Offenbar gelten dort sogar noch striktere Grundsätze. Insbesondere die Maßgabe, wann eine Notwehrsituation vorliegt, die zur Schussabgabe als Abwehr eines Angriffs berechtigt, sind sehr klar geregelt:
Deadly physical force can only be applied where it is reasonably necessary to prevent an imminent and deadly attack.
Für eine putative self defence ist entscheidend, ob ein anderer vernünftiger, beinamputierter und ebenso waffenkundiger Mensch in derselben Situation genauso reagiert hätte. Es ist also danach zu fragen, ob seine Reaktion angemessen war.
http://www.timeslive.co.za/local/2014/03/28/question-of-reasonableness-likely-to-be-key-in-pistorius-case
Ich wüsste nicht, wie man begründen will, dass es angemessen war, 4mal durch die Tür zu schießen. Noch dazu mit der auf tödliche Verletzungen ausgelegten Munition. Auf einen Menschen, der hinter der Tür aufgrund der Größe des Raumes keine Ausweichmöglichkeit hat. Auch das übrige Vorgehen sieht nicht danach aus, als ob ein vernünftiger Beinamputierter in derselben Situation genauso gehandelt hätte. Subjektiv könnte OP zwar vorausgesehen haben, dass sein Leben in Gefahr war, aber das ist nicht entscheidend. Es kommt darauf an, ob dieser subjektive Glaube objektiv angemessen war, und ob er andere vorbeugende Schritte hätte unternehmen können.
Die südafrikanische Rechtsauffassung ist ziemlich klar. Wenn man der drohenden Gefahr (Bedrohung) entkommen kann, ohne das eigene Leben zu gefährden, muss man es tun. Wenn man eine Person tötet, müssen so gravierende Umstände vorliegen, dass es eigentlich (praktisch) keinen anderen Weg gab, um das eigene Leben zu schützen. Wenn ich diese Maßstäbe anlege, kann ich im Fall OP nicht erkennen, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:08@obskur
Willst du einen juristischen Mordfall OHNE Paragrafen beurteilen ?
Hier wurde zig fach gepostet, es wäre völlig egal, ob OP auf einen intruder oder auf Revva schiesst. Das ist JURISTISCH falsch, denn einmal ist es irrtümliche und fahrlässige Tötung , im andern Fall Vorsatz.
Willst du einen juristischen Mordfall OHNE Paragrafen beurteilen ?
Hier wurde zig fach gepostet, es wäre völlig egal, ob OP auf einen intruder oder auf Revva schiesst. Das ist JURISTISCH falsch, denn einmal ist es irrtümliche und fahrlässige Tötung , im andern Fall Vorsatz.
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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:08Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:10Mit dem Unterschied, dass die anderen Experten es vehement ablehnen und nicht für möglich halten, dass O.P für vorsätzlichen Mord - eingebuchtet wird ;)
@Tussinelda
Ja, laut phonerecords will OP das gemacht haben, ganze 66 Sek. lang...aber den Rest, kann ich nicht beurteilen, Du aber auch nicht, was Standers Motivation war, es nicht einfach umzusetzen und sich selbst erstmal überzeugen wollen. Oder ist Stander ein ausgebildeter Notarzt oder sonstiger Experte, dessen Urteil und Beurteilung dort eine Rolle gespielt hätte.
@obskur
Sehe ich genauso...das dt. Recht findet dort keine Anwendung...aber lass ruhig...sind noch über 12 Stunden, bis es endlich weitergeht ;)
@Tussinelda
Ja, laut phonerecords will OP das gemacht haben, ganze 66 Sek. lang...aber den Rest, kann ich nicht beurteilen, Du aber auch nicht, was Standers Motivation war, es nicht einfach umzusetzen und sich selbst erstmal überzeugen wollen. Oder ist Stander ein ausgebildeter Notarzt oder sonstiger Experte, dessen Urteil und Beurteilung dort eine Rolle gespielt hätte.
@obskur
Sehe ich genauso...das dt. Recht findet dort keine Anwendung...aber lass ruhig...sind noch über 12 Stunden, bis es endlich weitergeht ;)
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:12Manche User verstehen sich hier gar nicht aus - es waren doch 2 Fans im Schlafzimmer! Folglich ist die Version von OP doch richtig!
Er hat ja mit dem Kricketschläger gegen die Tür vorgebäut geschlagen! Folglich ist die Version von OP doch richtig!
Er war doch ohne Prothesen beim Schiessen! Folglich ist die Version von OP doch richtig!
....
Etwa so lautet für mich oft der Sinn der Beiträgen seitens Pro-OP Team.
Er hat ja mit dem Kricketschläger gegen die Tür vorgebäut geschlagen! Folglich ist die Version von OP doch richtig!
Er war doch ohne Prothesen beim Schiessen! Folglich ist die Version von OP doch richtig!
....
Etwa so lautet für mich oft der Sinn der Beiträgen seitens Pro-OP Team.
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:12@BaroninVonPorz
Ich habe zum error in persona gepostet, kein Wort zum PNE .
Die von dir gebetsmühlen vorgetragene Meinung zum error in persona ist falsch.Das steht wörtlich im Punkt 29 des von mir zitierten Urteil.
Ich habe zum error in persona gepostet, kein Wort zum PNE .
Die von dir gebetsmühlen vorgetragene Meinung zum error in persona ist falsch.Das steht wörtlich im Punkt 29 des von mir zitierten Urteil.
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:13@peregrina
Ich schließe mich vollumfänglich der Auffassung und Beurteilung der Rechtslage durch BaroninvonPorz an, wie schon das letzte Mal als das hier diskutiert wurde ;-)
@BaroninVonPorz
Danke - sehr schlüssig, verständlich und ausführlich dargestellt, lässt keine Zweifel offen.
Ich schließe mich vollumfänglich der Auffassung und Beurteilung der Rechtslage durch BaroninvonPorz an, wie schon das letzte Mal als das hier diskutiert wurde ;-)
@BaroninVonPorz
Danke - sehr schlüssig, verständlich und ausführlich dargestellt, lässt keine Zweifel offen.
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:13@peregrina
Lies doch bitte meinen Post nochmal genau dazu... da steht Paragrafen aus dem Land wo der Prozess stattfindet wären hilfreich, aber doch keine aus dem deutschen Recht.
Und das gebetsmühlenartige runterrasseln macht es nicht wahrer.
Lies doch bitte meinen Post nochmal genau dazu... da steht Paragrafen aus dem Land wo der Prozess stattfindet wären hilfreich, aber doch keine aus dem deutschen Recht.
Und das gebetsmühlenartige runterrasseln macht es nicht wahrer.
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:15@Tussinelda
In Punkt 29 im Urteil vom BHG steht wörtlich, dass bei Irrtum über Notwehr KEIN Vorsatz vorliegt.
Warum schreibt die @ Gräfin oder @BaroninVonPorz ständig was von Putativnotwehr, wo ich zum error in persona poste ?
In Punkt 29 im Urteil vom BHG steht wörtlich, dass bei Irrtum über Notwehr KEIN Vorsatz vorliegt.
Warum schreibt die @ Gräfin oder @BaroninVonPorz ständig was von Putativnotwehr, wo ich zum error in persona poste ?
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:16@Interested
Willst du jetzt Stander vor Gericht zerren oder warum ist dir das nun so wichtig? Vielleicht wird Stander noch aussagen, warte mal schön ab, dann wirst du vielleicht etwas schlauer sein als vorher und deine Fragen werden beantwortet. Auf jeden Fall kann O.P ja dann nichts dafür, wenn Stander keine Anrufe tätigt...
Willst du jetzt Stander vor Gericht zerren oder warum ist dir das nun so wichtig? Vielleicht wird Stander noch aussagen, warte mal schön ab, dann wirst du vielleicht etwas schlauer sein als vorher und deine Fragen werden beantwortet. Auf jeden Fall kann O.P ja dann nichts dafür, wenn Stander keine Anrufe tätigt...
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:16peregrina schrieb:Hier wurde zig fach gepostet, es wäre völlig egal, ob OP auf einen intruder oder auf Revva schiesst. Das ist JURISTISCH falsch, denn einmal ist es irrtümliche und fahrlässige Tötung , im andern Fall Vorsatz.@Tussinelda
Du siehst doch, dass peregrina hier irreläuft, helfe doch ihr, den richtigen Weg zu finden!
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:17@peregrina
peregrina schrieb:Lies doch einfach Punkt 29 von dem von mir zitierten Urteil durch. Aber natürlich nur, wenn es dich interessiert.BGH .... StGB ... deutsche Rechtsprechung/Urteile interessieren niemanden in SA und sind auch keine Grundlage dort für irgendwas
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:18@CosmicQueen
Willst Du nun die Hörzeugen verklagen oder was, weil sie nicht Augenzeugen waren? Willst Du ihre Aussagen der Lüge bezichtigen oder was hast Du mit Mrs. Burger und den anderen Zeugen. Nun warte mal schön ab, dann wirst Du vielleicht etwas schlauer sein als vorher und Deine Fragen werden beantwortet. Auf jeden Fall können die Zeugen ja nichts dafür, dass Reeva geschrien hat und Du das verleugnest.
@Zeiler21
Vielleicht wissen einige user hier gar nicht, dass der Fall in Südafrika spielt^^ :D
Willst Du nun die Hörzeugen verklagen oder was, weil sie nicht Augenzeugen waren? Willst Du ihre Aussagen der Lüge bezichtigen oder was hast Du mit Mrs. Burger und den anderen Zeugen. Nun warte mal schön ab, dann wirst Du vielleicht etwas schlauer sein als vorher und Deine Fragen werden beantwortet. Auf jeden Fall können die Zeugen ja nichts dafür, dass Reeva geschrien hat und Du das verleugnest.
@Zeiler21
Vielleicht wissen einige user hier gar nicht, dass der Fall in Südafrika spielt^^ :D
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:20@peregrina
Zunächst: Ich bin NICHT die Gräfin. Ich frage mich, wieso du zum error in persona postet, wenn dieser nach deiner Auffassung gar nicht relevant ist? Zuletzt hast du dich doch nur auf den Irrtum über die Notwehrlage bezogen. Darauf habe ich reagiert.
Zunächst: Ich bin NICHT die Gräfin. Ich frage mich, wieso du zum error in persona postet, wenn dieser nach deiner Auffassung gar nicht relevant ist? Zuletzt hast du dich doch nur auf den Irrtum über die Notwehrlage bezogen. Darauf habe ich reagiert.
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:20@BaroninVonPorz
BaroninVonPorz schrieb:Das Urteil, auf das du dich berufst, behandelt die Putativnotwehr und nicht den Putativnotwehrexzess,Nein, in Punkt 29 steht wörtlich, " Irrtum über Notwehr schliesst Vorsatz aus ".
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:20
Tussinelda
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06.04.2014 um 19:22Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:22@CosmicQueen
Also ebend machst Du Dich komplett lächerlich :D hahahaha
Ist schön oder? So kann man seine eigenen Beiträge noch mal von der anderen Perspektive betrachten...falls das überhaupt geht :D
Also ebend machst Du Dich komplett lächerlich :D hahahaha
Ist schön oder? So kann man seine eigenen Beiträge noch mal von der anderen Perspektive betrachten...falls das überhaupt geht :D
Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:23@Zeiler21
Zeiler21 schrieb:BGH .... StGB ... deutsche Rechtsprechung/Urteile interessieren niemanden in SA und sind auch keine Grundlage dort für irgendwasVielleicht kann man die deutsche Rechtsprechung ja kopieren und direkt in SA einfügen!