Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
06.04.2014 um 19:36Also fahrlässige Tötung wird wohl drin sein, sonst würde Roux ja umsonst O.P verteidigen, wenn es nur auf Mord raus laufen kann..man,man,man.. :D
peregrina schrieb:@alibiWenn das so einfach wäre.....aber wir hatten das schon - dann könnte jeder jeden erschießen, er braucht sich nur bedroht FÜHLEN
Nein, es wird hier nur unterschieden, ob die Einbrecher.geschichte stimmt = dann fahrlässige Tötung oder nicht = vorsätzliche Tötung.
@RabenfederKann durchaus sein....kommt auf die Rahmenbedingungen an z.B. seine Pflichten usw. und Vorsatz kann sich im Geschehen entwickeln.... was OP ja wußte, er kennt die Waffengesetze Umgang usw.
Wenn du recht hättest, würde Nel sagen, ok, wir unterstellen OP Geschichte stimmt, aber TROTZDEM liergt vorsätzlicher Mord vor.
Comtesse schrieb:Jetzt habe ich hier 3 Tage nicht mitgelesen und sehe, Ihr seid immer noch beim selben Thema. Gääääähn!Gut finde ich, dass hier auch faktenresitente " Gähner " posten.
Tussinelda schrieb:und genau das schreibe ich hier seit Wochen, und da wird es sicherlich schwer, eine vergleichbare Person zu finden, denkst Du nicht? Und dann zu beweisen, dass diese anders oder genauso gehandelt hätte. Any doubt is in favour for the accused........Die Hoffnung stirbt zuletzt... aber wie Du meintest, hoffst Du ja nicht...
peregrina schrieb:das juristisch ein Irrtum über Notwehr Vorsatz ausschlisstdas ist aber nicht immer und unter allen Umständen der Fall, Stichwort "Vermeidbarer Irrtum"
Interested schrieb:Also komm mir bitte nicht nochmal mit unterster Schublade!In Bezug auf meinen Beitrag, den du zitiert hattest, war es unterste Schublade. Da brauchst auch gar nicht damit kommen, dass du mit Behinderten arbeitest, oder was auch immer, denn der "joke" ging ja nun völlig in die Hose.
Masipa: "This matter will be postponed until Monday the 7th of April 2014 at 9.30." Court adjourned.http://www.theguardian.com/world/2014/mar/28/oscar-pistorius-trial-friday-28-march-live
peregrina schrieb:Als Beispiel von vielen Urteilen hier das Urteil des BGH · Urteil vom 2. November 2011 · Az. 2 StR 375/11 .http://openjur.de/u/266053.html. In Punkt 29 hat das höchste deutsche Strafgericht zum wiederholten Male klar, deutlich und unmissverständlich festgestellt, dass " Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes wie Notwehr die Vorsatzschuld generell ausschliessen ". Kann man also dem OP seine intruder-geschichte nicht widerlegen bleibt nur Fahrlässige Tötung.Das Urteil wurde jetzt echt schon zigfach diskutiert hier. Wenn du richtig gelesen hättest, dann würdest du auch wissen, dass der Täter auch einen berechtigten Grund für seinen Irrtum hatte: Er sollte getötet werden!! Also ganz genau, die Sache ist mit diesem Falle hier überhaupt nicht zu vergleichen...
peregrina schrieb:Mennnnnno...OP vermutete einen Einbrecher, was bedeutet, kein Vorsatz.Achso, einen Einbrecher kann man gar nicht vorsätzlichen töten? Gut, dann stech ich auch einfach mal nen Einbrecher ab, der im Garten meines Nachbars steht :)