Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
02.02.2013 um 10:46@Verbum_peto
aber man muss doch für eine Preisabfrage bei einem Verleiher die Mietdauer angeben, sonst kann man ja gar keinen Preis ermitteln, also ob 1,2 oder 3 Tage.
Diese Aussage hinkt für mich hinten und vorne.Kann natürlich sein, dass das alles in den Akten konkreter ist, wir kennen ja nur die Befragung bei Gericht.
aber man muss doch für eine Preisabfrage bei einem Verleiher die Mietdauer angeben, sonst kann man ja gar keinen Preis ermitteln, also ob 1,2 oder 3 Tage.
Diese Aussage hinkt für mich hinten und vorne.Kann natürlich sein, dass das alles in den Akten konkreter ist, wir kennen ja nur die Befragung bei Gericht.