@Putztuch Ist ja schon gut, Willy. Aber du musst schon zugeben, dass du dich sehr ausgiebig mit dem "Telefonbuch" beschäftigst, oder irre ich mich da etwa?
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob alles rechtens gelaufen ist oder nicht. Aber gleichzeitig habe ich zumindest auch im Kopf, dass es zu einem Freispruch kommen könnte.
DANN wäre alles hinfällig und DAS fehlt mir ein bissl bei deinen Überlegungen. Text
Immerhin hättest Du dich mit dieser Telefonbuch und Anwaltskonsultierung vorher beschäftigen müssen bevor man hier Beiträge postet und nicht ich.
Ich habe deine Beiträge nur auf den bisher bekannten Gerichtsstand gebracht und dazu gehört auch die Telefonbuch Aktion,wie immer sie auch ausgeht.
Wie sie ausgeht entscheidet das Gericht..
Meine Überlegungen oder Meinung orientiert sich ausschleißlich an Gerichtsbekannten Tatsachen und den dort getätigten Zeugenaussagen und nicht an was wäre wenn ,oder ich glaube, oder dummer Stimmungsmache.
Wenn jemand meint ohne Not mit Taschenspielertricks ein Verfahren beeinflussen zu wollen, der irrt.
Dazu zähle ich auch die Isolierung von B.S.und den Kindern die ja zeitgleich zu H.S.zur Vernehmung gebracht wurden um jeglichen Kontakt zu H.S. zu unterbinden und um den Schockzustand für eine Aussage auszunutzen .
Sie waren keine Beschuldigten und hätten zu jeder Zeit auf Vorladung eine Zeugenaussage tätigen können.
Minderjährige nur mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.Weder lag eine Vorladung vor noch lag die Einwillung von B.S.vor im Gegenteil er hatte die Erlaubnis bekannterweise abgelehnt.
Wir sind ja hier nicht im "Wilden Westen " wo jeder Zeuge vom Parkplatz zur Zeugenvernehmung gebracht werden kann oder zu Hause festgehalten oder isoliert werden kann.
Wo gibt es denn diese Behandlung von Zeugen in der deutschen Rechtssprechung,die Tochter war minderjährig ??
Hier noch einmal dein Beitrag vom 12:4.2013 19:03
Es war ja die Rede davon, dass nach der Verhaftung der Angeklagten die Tochter nach Hause gebracht wurde, aber keinen Kontakt zum anwesenden Vater im Wohnzimmer aufnehmen durfte.
Daraufhin soll B.S. der Polizei untersagt haben, seine Tochter ohne Rechtsbeistand zu vernehmenText
Das dann folgerichtig diese Aussagen zurückgezogen wurden ist dann auch nicht verwunderlich.
Jeder Beschuldigte darf nach seiner Verhaftung 1 priv.Gespräch führen.Auch hier fehlte die Aufklärung seitens der Ermittler.
Dann hätte zB.H.S.ihren Mann anrufen können und der hätte einen Anwalt besorgen können.Auch dies wäre ein Weg und eine Möglichkeit gewesen eine Anwaltskonsultierung zu ermöglichen.
Aber wer wollte das denn ?????
Gerade die oben erwähnte Vorgehensweise läßt starke Zweifel aufkommen.
Ich habe jedenfalls noch nie ein Verfahren erlebt oder davon gehört in dem jemand verhaftet wird und zeitgleich die Familie zur Zeugenaussage mitgenommen wurde .