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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.05.2013 um 20:34
Zitat von WillyWilly schrieb:Wer sich hier anmeldet sollte doch eigentlich ein ernsthaftes Interesse an den Fällen haben und sich doch ein bißchen im Strafrecht auskennen .
Warum sollte ich keinen Freispruch in Betracht ziehen ?
Ich verstehe deine Frage nicht.Entweder es gibt eindeutige Beweise und Indizien dann gibt es schuldig ,hat man keine ,gibt es Freispruch.
Wenn einige meinen sie müssen den Bogen überspannen und sich auf dem Grad der Legalität bewegen, muß dann auch akzeptieren das ab und zu auch mal ein Rohrkrepierer dabei ist.
Ist ja schon gut, Willy. Aber du musst schon zugeben, dass du dich sehr ausgiebig mit dem "Telefonbuch" beschäftigst, oder irre ich mich da etwa?
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob alles rechtens gelaufen ist oder nicht. Aber gleichzeitig habe ich zumindest auch im Kopf, dass es zu einem Freispruch kommen könnte.

DANN wäre alles hinfällig und DAS fehlt mir ein bissl bei deinen Überlegungen.

Aber lassen wir das jetzt. Wir wissen schließlich auch nicht, warum es noch keine Entscheidung bezüglich des Schw.-Antrages gegeben hat. Ehrlich gesagt, warte ICH auch eher auf das Urteil...

Bis denne mal!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.05.2013 um 21:06
Ich wünsche mir, falls es zu einem Freispruch kommt, dass dieser nachvollziehbar ist und keinen bitteren Nachgeschmack hinterläßt. Am allerliebsten, indem man die französischen Drogendealer doch noch fasst oder HS plötzlich ein glasklares Alibi hat, dass deutlich zu einem Freispruch führt.

Auf Formfehler von Staatsanwalt, Richter oder Polizei zu verlassen kann eigentlich niemanden befriedigen, auch dich nicht @Willy, oder? Dafür halte ich dich eigentlich für zu gut!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.05.2013 um 21:51
@Jürgen57

Für dich ist sie doch auf jeden Fall schuldig.
Und die Frage was wirklich war, wird bleiben. Egal wie das Urteil ausfällt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 06:16
@Putztuch
Ist ja schon gut, Willy. Aber du musst schon zugeben, dass du dich sehr ausgiebig mit dem "Telefonbuch" beschäftigst, oder irre ich mich da etwa?
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob alles rechtens gelaufen ist oder nicht. Aber gleichzeitig habe ich zumindest auch im Kopf, dass es zu einem Freispruch kommen könnte.

DANN wäre alles hinfällig und DAS fehlt mir ein bissl bei deinen Überlegungen. Text
Immerhin hättest Du dich mit dieser Telefonbuch und Anwaltskonsultierung vorher beschäftigen müssen bevor man hier Beiträge postet und nicht ich.
Ich habe deine Beiträge nur auf den bisher bekannten Gerichtsstand gebracht und dazu gehört auch die Telefonbuch Aktion,wie immer sie auch ausgeht.
Wie sie ausgeht entscheidet das Gericht..
Meine Überlegungen oder Meinung orientiert sich ausschleißlich an Gerichtsbekannten Tatsachen und den dort getätigten Zeugenaussagen und nicht an was wäre wenn ,oder ich glaube, oder dummer Stimmungsmache.

Wenn jemand meint ohne Not mit Taschenspielertricks ein Verfahren beeinflussen zu wollen, der irrt.
Dazu zähle ich auch die Isolierung von B.S.und den Kindern die ja zeitgleich zu H.S.zur Vernehmung gebracht wurden um jeglichen Kontakt zu H.S. zu unterbinden und um den Schockzustand für eine Aussage auszunutzen .
Sie waren keine Beschuldigten und hätten zu jeder Zeit auf Vorladung eine Zeugenaussage tätigen können.
Minderjährige nur mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.Weder lag eine Vorladung vor noch lag die Einwillung von B.S.vor im Gegenteil er hatte die Erlaubnis bekannterweise abgelehnt.

Wir sind ja hier nicht im "Wilden Westen " wo jeder Zeuge vom Parkplatz zur Zeugenvernehmung gebracht werden kann oder zu Hause festgehalten oder isoliert werden kann.
Wo gibt es denn diese Behandlung von Zeugen in der deutschen Rechtssprechung,die Tochter war minderjährig ??

Hier noch einmal dein Beitrag vom 12:4.2013 19:03
Es war ja die Rede davon, dass nach der Verhaftung der Angeklagten die Tochter nach Hause gebracht wurde, aber keinen Kontakt zum anwesenden Vater im Wohnzimmer aufnehmen durfte.
Daraufhin soll B.S. der Polizei untersagt haben, seine Tochter ohne Rechtsbeistand zu vernehmenText
Das dann folgerichtig diese Aussagen zurückgezogen wurden ist dann auch nicht verwunderlich.
Jeder Beschuldigte darf nach seiner Verhaftung 1 priv.Gespräch führen.Auch hier fehlte die Aufklärung seitens der Ermittler.
Dann hätte zB.H.S.ihren Mann anrufen können und der hätte einen Anwalt besorgen können.Auch dies wäre ein Weg und eine Möglichkeit gewesen eine Anwaltskonsultierung zu ermöglichen.
Aber wer wollte das denn ?????
Gerade die oben erwähnte Vorgehensweise läßt starke Zweifel aufkommen.
Ich habe jedenfalls noch nie ein Verfahren erlebt oder davon gehört in dem jemand verhaftet wird und zeitgleich die Familie zur Zeugenaussage mitgenommen wurde .


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 07:47
@Katinka1971
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:@Jürgen57

Für dich ist sie doch auf jeden Fall schuldig.
Und die Frage was wirklich war, wird bleiben. Egal wie das Urteil ausfällt
Eben nicht @Katinka1971!
Nach Lage der Dinge (so wie ich sie betrachte) ist sie schuldig. Ich bin aber offen für neue Entwicklungen und meine Meinung ist wandelbar.

Bei dir bin ich mir da nicht so sicher. Selbst wenn sie gestehen würde, würdest du noch sagen, dass das Geständnis unter Zwang erfolgt wäre, glaube ich.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 09:15
@Willy
Zitat von WillyWilly schrieb:Wenn jemand meint ohne Not mit Taschenspielertricks ein Verfahren beeinflussen zu wollen, der irrt.
Dazu zähle ich auch die Isolierung von B.S.und den Kindern die ja zeitgleich zu H.S.zur Vernehmung gebracht wurden um jeglichen Kontakt zu H.S. zu unterbinden und um den Schockzustand für eine Aussage auszunutzen .
Sie waren keine Beschuldigten und hätten zu jeder Zeit auf Vorladung eine Zeugenaussage tätigen können.
Minderjährige nur mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.Weder lag eine Vorladung vor noch lag die Einwillung von B.S.vor im Gegenteil er hatte die Erlaubnis bekannterweise abgelehnt.

Wir sind ja hier nicht im "Wilden Westen " wo jeder Zeuge vom Parkplatz zur Zeugenvernehmung gebracht werden kann oder zu Hause festgehalten oder isoliert werden kann.
Wo gibt es denn diese Behandlung von Zeugen in der deutschen Rechtssprechung,die Tochter war minderjährig ??
In welchem Zusammenhang und wann wurden diese Vorkommnisse vor Gericht verhandelt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 10:45
Zitat von WillyWilly schrieb:Wenn jemand meint ohne Not mit Taschenspielertricks ein Verfahren beeinflussen zu wollen, der irrt.
Wen meinst du eigentlich damit? WER möchte deines Erachtens ein Verfahren beeinflussen wollen?

Lauxen?

Hast du eigentlich noch so eine Verschwörungstheorie auf Lager?
Wie wäre es denn damit, gleich auch noch der Staatsanwaltschaft eine VT unterzujubeln oder dem Richter Befangenheit?

Lol, und wenn es dann einen Freispruch gibt, schreibst du dann auch ein Buch, wie böse doch die deutsche Justiz gewesen ist?

Nicht ganz ernst gemeint, ich finds einfach lächerlich.

Tschö.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 10:57
@camper99
Zitat von camper99camper99 schrieb:in dem videoverhör war klar und deutlich zu hören das H. auf das hinzuziehen eines weiteren Anwaltes verzichtete als sie ihren nicht erreichen konte
Danke für die Klarstellung.

@Willy
Was die von dir erwähnten BGH-Urteile (Anwesenheit RA bei Vernehmung) anbelangt, hast du da einen link parat, wo man sich einlesen kann? (Sollte das schon an anderer Stelle erfolgt sein, tut mir leid, dann habe ich es überlesen)


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 11:00
@Jürgen57
Zitat von Jürgen57Jürgen57 schrieb:Nach Lage der Dinge (so wie ich sie betrachte) ist sie schuldig. Ich bin aber offen für neue Entwicklungen und meine Meinung ist wandelbar.
Aber eigentlich sollten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch die Unschuldsvermutung vertreten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 11:01
@all

Leute jetzt lasst doch mal gut sein, was bringst es denn hier immer und immer wieder über die alten Kamellen zu diskutieren?

@Willy du hast recht, es mag zwar nicht die feine englische Art gewesen sein, wie es damals bei der Festnahme und auch beim Videoverhör ablief, aber meinst du nicht auch, wenn die Polizei wirklich so viel Mist gemacht hätte, dass Schwenn HS dann schon lange daraus geholt haben könnte?

Jetzt wartet doch mal ab was am Montag passiert vorher bringt das doch alles nichts.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 12:30
@wurstscheibe

Da hilft nur lesen und zuhören .

@Putztuch
Hast du eigentlich noch so eine Verschwörungstheorie auf Lager?
Wie wäre es denn damit, gleich auch noch der Staatsanwaltschaft eine VT unterzujubeln oder dem Richter Befangenheit?
Lol, und wenn es dann einen Freispruch gibt, schreibst du dann auch ein Buch, wie böse doch die deutsche Justiz gewesen ist?
Nicht ganz ernst gemeint, ich finds einfach lächerlich.Text
Deine Antwort strotzt gerade von Unwissenheit,D......... und Ignoranz.Ich habe auch nichts von Verschwörungstheorie geschrieben das ist deine Interpretation.
Ausserdem scheint bei dir keinerlei rechtsstaatliches Grundwissen vorhanden zu sein.
Ich verweise noch einmal auf deinen eigenen Beitrag deren Inhalt dir fremd zu sein scheint.
Hier noch einmal dein Beitrag vom 12:4.2013 19:03

Es war ja die Rede davon, dass nach der Verhaftung der Angeklagten die Tochter nach Hause gebracht wurde, aber keinen Kontakt zum anwesenden Vater im Wohnzimmer aufnehmen durfte.
Daraufhin soll B.S. der Polizei untersagt haben, seine Tochter ohne Rechtsbeistand zu vernehmenTextText
Das scheint für dich also normal zu sein wie mit nicht Beschuldigten umgegangen wird.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 12:32
@emz

Hier ist das Urteil:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-756-94.php3

Hier ist eine Abhandlung, die sich unter anderem mit dem Thema befasst:
Klemke, Olaf, Elbs, Hansjörg, Einführung in die Praxis der Strafverteidigung, Rn . 297 ff. (bzw. S. 91 ff.).

Das Buch ist als Vorschau bei google-books einsehbar: http://books.google.de/books?id=54PX_vDl-50C&printsec=frontcover&dq=Einf%C3%BChrung+in+die+Praxis+der+Strafverteidigung&hl=de&sa=X&ei=QYekUdG2Nobd4QT59IDACA&ved=0CD4Q6AEwAA


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 12:38
@DerGreif
danke. wie jeder Beitrag von dir: klar, fachlich auf der Höhe und verständlich. Besser gehts nicht. 1*


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 13:06
@Willy
Du bist schon echt'n toller Typ


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 13:16
@DerGreif

Danke Du warst schneller .
Dem müssen allerdings ernsthafte Bemühungen des Polizeibeamten vorausgegangen sein, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontakts zu einem Verteidiger in effektiver Weise zu helfen (Fortführung von BGHSt 38, 372). (BGHSt) Text
Das war eines der Urteile die Schw.erwähnt hatte.
Es müsste noch eines geben wo das mit dem Telefonbuch rüberschieben erwähnt wird.Man konnte das BGH Urteil leider nicht so schnell mitschreiben.


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28.05.2013 um 13:21
@lawine
@Willy

Keine Ursache.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 13:22
@Willy Einigkeit in dem Punkt, dass man Festnahme und erstes Verhör durchaus dezenter und fairer hätte gestalten müssen.
Die rechtliche Seite kennst du sowieso besser, über die möchte ich nicht diskutieren.

Aber: der besorgte Ehemann erfuhr ja recht zeitnah von der Festnahme. Somit hätte er - wenn er daran gedacht und das gewollt hätte - sich auch ohne einen Anruf ihrerseits um einen Anwalt kümmern können. Ich zumindest hätte da schnellstmöglich einen hingeschickt. Auch auf das Risiko hin, dass man dann zwei hätte. Das Geld war da und sicher ist sicher.

Zumal ich nicht glaube, dass die Festnahme so überraschend kam, wie du schreibst. HS hat soviel voerher bedacht, die Panik stieg mit jedem Monat (so entnahm ich es den Telefonaten und der Berichterstattung).

Sorry, bevor ich mir Alibis erbettel oder mich bei der Polizei durch dauernde Anrufe verdächtig mache hätte ich mir im Vorfeld bereits - als man merkte, dass es eng werden könnte - einen Anwalt zugelegt und dem meine Ängste falsch verdächtigt zu werden geschildert.
Das wäre weniger verdächtig als das tatsächliche Verhalten und wesentlich sinnvoller gewesen.

Die Angeklagte ist kein naives unterbelichtetes Dummerchen. Sie hat sich lediglich in der Situation überschätzt und daher auf den Anwalt verzichtet.

Inwieweit KP L. trotzdem noch mehr hätte auf einen Anwalt pochen müssen (rein rechtlich gesehen) das weiß ich nicht. Aber rein moralisch kann ich da jetzt an dieser Sache keinen großen Fehltritt ausmachen.

Die restlichen Umstände wie gesagt schon alle grenzwertig.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 13:33
@DerGreif

Die Seiten gerade ab 91 sind nicht zugänglich.Hast du die parat bitte dann per PN.

Danke


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 13:53
@sensibella
Aber: der besorgte Ehemann erfuhr ja recht zeitnah von der Festnahme. Somit hätte er - wenn er daran gedacht und das gewollt hätte - sich auch ohne einen Anruf ihrerseits um einen Anwalt kümmern können.Text
Der Ehemann hat zwar von der Verhaftung erfahren wurde aber isoliert und bewacht.
Warum wurde er und die Kinder eigentlich isoliert und bewacht als nicht Beteiligte ?
Da er in keiner Weise über den Stand der Vernehmung informiert war, konnte er aucht nicht wissen das seine Ehefrau ihren wohl angedachten Anwalt nicht erreichen konnte.
Das sie ausserhalb der Sprechstunden verhaftet wurde hatte wohl niemand auf dem Zettel.
Zumal ich nicht glaube, dass die Festnahme so überraschend kam, wie du schreibst.Text
Wo habe ich das geschrieben ?

Über den Rest mit den erbettelten Alibis sollten wir diskutieren wenn dieses im Gericht öffentlich verhandelt wurde.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.05.2013 um 14:03
Da Willi nur "ausschließlich Gerichtsbekanntes" schreibt, mir aber nicht beantworten kann oder will wann das verhandelt wurde was er im Folgenden behauptet , meine Frage an Alle: Wann wurden diese Umstände der Isolierung von H.S., die Vernehmung der minderjährigen Tochter, der Schockzustand der Verhafteten verhandelt???
Zitat von WillyWilly schrieb:Dazu zähle ich auch die Isolierung von B.S.und den Kindern die ja zeitgleich zu H.S.zur Vernehmung gebracht wurden um jeglichen Kontakt zu H.S. zu unterbinden und um den Schockzustand für eine Aussage auszunutzen .
Sie waren keine Beschuldigten und hätten zu jeder Zeit auf Vorladung eine Zeugenaussage tätigen können.
Minderjährige nur mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.Weder lag eine Vorladung vor noch lag die Einwillung von B.S.vor im Gegenteil er hatte die Erlaubnis bekannterweise abgelehnt.

Wir sind ja hier nicht im "Wilden Westen " wo jeder Zeuge vom Parkplatz zur Zeugenvernehmung gebracht werden kann oder zu Hause festgehalten oder isoliert werden kann.
Wo gibt es denn diese Behandlung von Zeugen in der deutschen Rechtssprechung,die Tochter war minderjährig ??



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