Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
01.03.2013 um 10:53sorry zitiere mich mal selber, den da war ein kleiner aber entscheidender fehler in meinem letzten posting :-( ... .
das mit dem lügen fürs alibi nochmals kurz zusammengefaßt:
aussage greif/BGH ^^: eine lüge zur beschaffung eines alibis ist IN DER REGEL kein belastendes indiz für die täterschaft. in AUSNAHMEFÄLLEN kann es aber doch eines sein, nämlich dann wenn das gericht für das lügen zur erlangung des alibis keinen anderen grund für plausibel hält außer der tätetschaft
Nu ist es hier ja so: Lügen NACHDEM sie unter verdacht kam , kann man ohne weiteres damit erklären, dass sie zur entlastung ein alibi haben wollte und dann eines erfand weil sie keines hatte. => plausible erklärung, also kein BElastendes indiz.
Lügen VOR dem verdacht, bzw sogar vor der tat, lassen sich so natürlich nicht erklären. Denn hier kann zwar eine alibi kreiiert werden, aber nicht weil man unter verdacht steht, sondern nur um ein alibi zu haben für eine tat die noch gar nicht stattfand => kein andere grund für die lüge plausibel, außer der täterschaft.
Hier kommt nun verbum_peto ins spiel , mit der varinate , sie hat zwar schon vor der tat gelogen um sich ein alibi zu verschaffen, aber nicht für den mord sondern für das auswärtsspiel mit dem deichgrafen oder sonst einem unbekannten.
=> hier ist m.E die frage ob das BGH verlangt, dass es keine anderen DENKBAREN erklärungen für das lügen gibt oder keine anderen PLAUSIBLEN erklärungen. Denn denkbar ist das was verbum_peto schreibt zwar schon, WAHRSCHEINLICH bzw PLAUSIBEL ist es aber keineswegs, da es keinerlei anzeichen für ein techtelmechtel mit einem deichgrafen gibt ("Nieeeeeeeeeemals" nicht^^).
Insofern bleibe ich bei meiner vermutung, dass diese lügen VOR der tat durchaus belastende indizien darstellen.