elisacol schrieb am am 16.12.2012
"Ich würde ja am liebsten mit ein paar Leuten von hier selbst die Fahndung übernehmen. Aber man kommt eben nicht weit ohne Polizeibefugnisse."
So schwer ist das auch wieder nicht, da gibt es schon Möglichkeiten.
Zusammen mit einem befreundeten Privatdetektiv ist es mir z. B. schon mal gelungen, jemanden einbuchten zu lassen. Dabei bekamen wir sogar Einblick in die Ermittlungsakten.
Dies kann immer dann gewährt werden, wenn ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" an der Akteneinsicht vorliegt. (§ 475 StPo)
Was sich dahinter verbirgt ist natürlich Auslegungssache, wie bei fast allen Paragraphen,außerdem ist es eine "kann"-Bestimmung.
Außer Detektiven haben daher auch Rechtsanwälte gute Chancen, zu (neuen) Ermittlungsergebnissen zu kommen.
Journalisten haben ebenfalls ganz ohne Polizeibefugnisse Möglichkeiten zu neuen Erkenntnissen zu gelangen, vor allem können sie über die Öffentlichkeit Druck erzeugen.
Bei allen diesen nicht-staatlichen Berufsgruppen ist es oft ein großer Vorteil, das sie nicht an interne Dienstanweisungen gebunden sind.
Jetzt aber mal wieder zurück zum eigentlichen Thema.
Eines wundert mich schon, was bei der Taxifahrervariante noch gar nicht erwähnt worden ist:
Fahrt mal nachts an einem normalen Montag um 2.30 mit dem Auto durch München - ich würde sagen:
50% Wahrscheinlichkeit, daß ihr kontrolliert werdet, eine sogenannte Personen- oder Verkehrskontrolle ohne Anfangsverdacht, Papiere vorzeigen, schön ins Röhrchen blasen, Kofferraum öffnen, usw..
Dagegen habe ich es noch nie erlebt, daß ein "Taxler" kontrolliert wird.
Warum das wohl so ist??