@Leroy72 Manche Leute begreifen es scheinbar nicht, dass bei der Polizei auch nur ganz normale Menschen arbeiten. Es gibt bei der Polizei wie in jedem anderen Beruf Mitarbeiter die ihre Arbeit sehr gut erledigen, aber auch Mitarbeiter die ihre Arbeit schlecht erledigen. Und selbstverständlich auch Mitarbeiter die ihre Arbeit mittelmäßig erledigen.
Die Gründe warum jemand seine Arbeit nur schlecht erledigt sind mannigfaltig. Das muss hier auch nicht diskutiert werden, da es zu weit weg von der eigentlichen Thematik führt.
Es bleibt festzuhalten, dass bei der Polizei wie in jedem anderen Berufsfeld Fehler passieren. Wer das nicht wahrhaben will, der ist wahrscheinlich etwas naiv und sollte einfach mal danach googlen und sich informieren.
Hinzu kommt das die Polizei auch nicht hellsehen kann. Die Polizei kann nicht mehr machen als Personen zu befragen und zu verhören. Wenn eine Person behauptet sie wäre gestern Abend um 21 Uhr alleine zu Hause gewesen, dann kann die Polizei NICHTS machen wenn diese Person von dieser Aussage nicht abweicht. Wenn es keinerlei Zeugen dafür gibt das besagte Person um 21 Uhr nicht dort war, dann muss die Polizei diese Aussage erst mal so akzeptieren.
Polizei: Wo waren sie gestern Abend gegen 21 Uhr?
Person: Ich war zu Hause.
Polizei: Kann das jemand bezeugen das sie zu Hause waren?
Person: Nein, ich war alleine.
Polizei: Was haben sie denn so zu Hause gemacht?
Person: Ich hab Fernsehen geschaut.
Polizei: Welche Sendung haben sie sich denn angeschaut?
Person: Den neuen Film mit Bruce Willis
Polizei: Waren sie wirklich den ganzen Abend lang zu Hause?
Person: Ja.
Polizei: Und sie sind auch nicht mal kurz weg gegangen?
Person: Nein, ich war die ganze Zeit zu Hause.
Was soll die Polizei in dem Fall dann machen? Selbst wenn sie der Meinung ist das die Person nicht die Wahrheit sagt, haben sie nichts gegen die Person in der Hand.
Jetzt gibt es eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten: 1. Untersuchungshaft mit dem Ziel die Person dazu zu bewegen das sie die Wahrheit sagt. Problem: Dafür braucht man schon einen sehr gut begründeten Tatverdacht. Einfach mal so in U-haft auf Grund einer vagen Vermutung ist nicht! Nächstes Problem: Die U-haft kann man nicht ewig verhängen. Sollte da kein guter Grund vorliegen, ist die Person mit Hilfe eines guten Rechtsanwaltes recht schnell wieder auf freien Fuß.
2. Geschicktes in die Irre führen. Z.b. kann man der Person sagen: Uschi Müller hat sie aber um 22 Uhr in der Innenstadt gesehen, obwohl sie doch ausgesagt haben das sie die ganze Zeit allein zu Hause waren. Wollen sie nicht vielleicht doch die Wahrheit sagen?
Sollte beides aber nicht funktionieren und die Person bleibt weiterhin standfest bei ihrer Aussage, dann sind die Mittel der Polizei erschöpft.
Um wieder zu Markbert zurück zu kommen: Er sagt, er hätte Sonja um ca. 2:30 Uhr am Stiglmaierplatz verlassen. Es fanden sich weder Zeugen die das bestätigen können, noch Zeugen die dem widersprechen. Sollte Markbert nicht die Wahrheit sagen, was soll die Polizei machen? Sie können ihn nicht teeren und federn bis er die Wahrheit sagt. Es bleibt ihnen gar nichts anderes übrig als seine Aussage so zu akzeptieren. Dadurch ist aber dennoch nicht bewiesen das er die Wahrheit spricht.