Egi schrieb:Allerdings muss alles mit Bedacht formuliert werden, um sich nicht dem Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptung oder gar der Falschbeschuldigung auszusetzen. Sonst ist die Seite ganz schnell wieder offline.
"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur vor Gericht. Bei begründetem TatVERDACHT, beruhend auf Ermittlungen der Polizei, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Über alles weitere entscheidet dann das Gericht. Die Polizei scheint also noch nicht mal ansatzweise Verdachtsmomente gegen Markbert zu haben, wenn sie ihn kategorisch als Täter ausschließt, übrigens ebenso wie Sonjas Schwester.
Ich schrieb dazu bereits mehrfach, dass es bei der Homepage NICHT darum geht, jemanden zu diffamieren. Markbert ist ein Schwerpunkt und seine Aussagen gilt es kritisch zu hinterfragen. Wie u.a., er habe Sonja verschleppt, was Fr. Engelbrecht bei Maischberger u.a. auch anspricht. Auch das Verschwinden von drei Frauen in München der 90er Jahre ist ein Punkt, welcher nicht außer Acht gelassen wird.
Ferner ist es ein großer Unterschied, jemanden „kategorisch“ als Verdächtigen auszuschließen oder aber zu sagen, „seine Aussagen sind glaubhaft“. Lediglich letzteres hat die Polizei als Statement zu Markbert abgegeben.