@Lesja @blackfairy2013 @bärlapp Also das mit der Sperrzeit habe ich jetzt anders gelesen!!! Ich glaube nicht, dass es 1995 gravierend anders war.
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1080606/Sperrzeiten: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I München
Für alle Gaststätten gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall kann das Kreisverwaltungsreferat eine andere Regelung genehmigen.
Die gesetzliche Sperrzeit dauert von 5 bis 6 Uhr.
Für Spielhallen gelten Sperrzeiten von 3 bis 6 Uhr.Besonderheiten:
Sonderregelungen für das Stadtgebiet München:
In den Nächten zu den letzten vier Faschingstagen, also von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag, Sonntag auf Rosenmontag und Rosenmontag auf Faschingsdienstag, ist die Sperrzeit generell aufgehoben.
Freiluftgastronomie im Stadtgebiet München:
Freischankflächen (Bewirtungsfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund) dürfen seit 2001 von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben. Der Münchner Stadtrat hat diese Betriebszeitenregelung am 8. Oktober 2002 auch auf Außengastronomiebereiche auf Privatgrund ausgeweitet. Dies bedeutet, dass seither auch Wirtschaftsgärten, Terrassen, Vorgärten und Biergärten in der Zeit von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein dürfen, sofern auch für den eigentlichen Gaststättenbetrieb eine Öffnungszeit bis mindestens bis 23 Uhr gilt. Betriebe, die als Öffnungszeit nur die "gesetzliche Ladenöffnungszeit" oder eine Betriebszeit von 6 bis 22 Uhr haben, profitieren von dieser Regelung also nicht.
Rechtliche Grundlagen:
Die Sperrzeitregelung stützt sich auf § 18 GastG in Verbindung mit § 8 GastV.