Maria Baumer
29.09.2020 um 19:17Anzeige
Das mit 5 Uhr morgens fand ich auch lustig...Maifalter schrieb:Ansonsten: Euler fand ich peinlich. Aber gut, was will er auch noch groß sagen. Anfangs das mimimi, dass er um 5 uhr morgens schon losfahren musste ist lächerlich und vollkommen deplatziert.
Es hätte tausend Möglichkeiten gegeben, wie Maria Baumer an die Medikamente gekommen sein konnte, die der Angeklagte hätte sagen können. „Aber dann macht er voll den Scheiß!“16:05 Uhr 29.09.2020
Da könntest Du recht haben...Watschnbam schrieb:Er passt sich der Ausdrucksweise seiner Klientel an?
Dann mal „Herzlich Willkommen“...Watschnbam schrieb:(bin eigentlich nur stiller Mitleser hier und hab mich extra für den Chat heute angemeldet.)
Ja, fand ich auch. Zumal dieser Google-Suchbegriff "Besam... Schlafender" in den Akten stehen muss!Watschnbam schrieb:Sicherlich ist in der Mittelb. Zeitung nur ein Bruchteil abgedruckt, doch dass das Thema der sexuellen Präferenz, bzw. das Interesse mit schlafenden Personen zu verkehren, ziemlich abgetan wurde, enttäuscht mich etwas.
Das halte ich für Unsinn. Sein Mandant war Medizinstudent, Krankenpfleger mit Jahrgangsbestnote, sowie 1er Abiturient... er ist gebildet und nie durch unflätige oder primitive Ausdrucksweisen aufgefallen.Watschnbam schrieb:Er passt sich der Ausdrucksweise seiner Klientel an?
Aha. Du stolperst von Fettnapf zu Fettnapf.Watschnbam schrieb:Ich habe ja nicht vom Angeklagten, sondern allgemein von Klientel gesprochen.
Das kannst du vermuten.Watschnbam schrieb:Dazu gehören nicht unbedingt immer nur 1erAbiturienten und andere gebildete Personen.
Ich habe es so verstanden, dass er sie eigentlich nicht verneint, aber darauf das Urteil nicht stützen möchte, da niedere Beweggründe in der Revision oft angegriffen werden - erfolgreich.saro schrieb:Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum StA Rauscher niedrige Beweggründe jetzt vernein
Reicht es nicht, um an seiner Unschuldbeteuerung zu zweifeln?Milverton schrieb:Bzgl. der Erklärung des Angeklagten verbleiben m.E. noch folgende Ungereimtheiten bzw. "Zufälle": Zeitpunkt des Spatenkaufs, Recherche der Bahnverbindung inkl. Zeitpunkt, Google-Suchen allgemein, Arztbesuch von MB.
Reicht das für eine Verurteilung?
Das wird sich noch in eine Justizirrtumsgeschichte verdrehen, wenn erst mal verurteilt worden ist. Wirst sehen.jada schrieb:Da Fall wird wohl noch ewig diskutiert werden...
Die Todesursache konnte nicht geklärt werden. Unfall ist genauso möglich wie Überdosierung durch den TV. Da Kehlkopf und Zungenbein fehlten konnte auch Erwürgen nicht ausgeschlossen werden. Er googelte ja nach gewissen Würgegriffen nicht jedoch nach Tavor und Tramadol.jada schrieb:Problematisch an dem Fall ist (m.M.n.), dass die Todesursache nicht sicher festgestellt worden ist. Vielleicht gibt es daher noch eine "Zwickmühle" zum vorgebrachtem Mordmerkmal.